Im Streit um das alte Wohnhaus:Sägmühlenbesitzer verliert vor Gericht

In der Auseinandersetzung um die Zukunft der Markt Schwabener Sägmühle hat die Gemeinde vor Gericht mehrfach Recht bekommen. Wie im Gemeinderat nun berichtet wurde, teile das Münchner Verwaltungsgericht die Ansichten der Markt Schwabener Verwaltung in insgesamt sechs strittigen Fragen. Im Kern ging es dabei darum, ob der Eigentümer das Grundstück mit der alten Sägmühle zum Wohnen nutzen darf oder nicht. Dessen Ziel war, dort das sogenannte "grüne Haus" durch einen Neubau zu ersetzen. Anstatt des alten, kaum bewohnbaren Gemäuers sollte ein neues Wohnhaus her, der Besitzer hatte sich in der Verhandlung im Dezember auf einen Vorbescheid aus dem Jahr 2015 berufen, wonach sein Vorhaben gute Aussichten hat. Diese Pläne hat das Gericht nun abgelehnt. Er darf nicht abreißen und wohnen, weil es sich um ein "landwirtschaftliches Gebäude" handele, das solle auch so bleiben. Was rein praktisch gegen diese "Umnutzung" spricht, wurde in der Verhandlung und in der Urteilsbegründung nicht genauer thematisiert.

Seitdem der Eigentümer die Sägmühle im Jahr 2011 ersteigert hatte, schwelt der Streit um die Nutzung des Areals, über das ein bei Spaziergängern beliebter Weg ins Naherholungsgebiet Schwabener Moos führte - bis der Eigentümer eine kleine Brücke dorthin abriss.

© SZ vom 04.05.2018 / koei - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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