Im Landkreis Ebersberg:Strengere Regeln für Altenheime

Landratsamt ordnet unter anderem eine verstärkte Testpflicht an

Wegen der aktuell hohen Inzidenz - am Sonntag lag sie bei 682 - hat das Landratsamt Ebersberg eine Allgemeinverfügung zum verstärkten Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in den Alten- und Pflege- und Behinderteneinrichtungen erlassen. Sie tritt an diesem Montag in Kraft und gilt voraussichtlich bis zum 28. November, wie die Behörde mitteilt. Mit der Verfügung wird eine verstärkte Testpflicht angeordnet für Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher in vollstationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Altenheimen und Seniorenresidenzen. Sie enthält zudem Regelungen über die Art und Häufigkeit der Tests. Die Anforderungen im Detail finden Interessierte auf der Homepage des Landratsamtes in der Rubrik "Amtsblatt".

Im Landkreis Ebersberg gibt es aktuell sechzehn Pflegeeinrichtungen sowie sechs Behinderteneinrichtungen. In diesen Einrichtungen leben weit mehr als 1 500 Menschen. Sie alle gehören einem äußerst vulnerablen Personenkreis an und müssen in der nun vierten Corona-Welle besonders geschützt werden. Ihr Risiko, einen schweren, möglicherweise tödlichen Verlauf der COVID-19-Erkrankung zu erleiden, ist hoch. In den stationären Einrichtungen im Landkreis ist es in der Vergangenheit zu mehr als 700 Corona-Infektionen gekommen, von denen 131 zum Tode führten.

© SZ vom 15.11.2021 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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