Illegale Transaktionen:Nebenjob: Geldwäscher

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Ein Bäckermeister gerät in finanzielle Schwierigkeiten und lässt sich auf ein illegales Angebot ein. Vor dem Landgericht erhält er dafür jetzt eine Geldstrafe

Von Andreas Salch, Ebersberg/München

Das Angebot kam zur rechten Zeit: Finanziell stand einem Bäckermeister aus dem nördlichen Landkreis das Wasser bis zum Hals, als er die E-Mail eines angeblich international tätigen Finanzunternehmens erhielt. Er sei genau der Mann, den man suche, hieß es in der E-Mail an den 54-Jährigen. Er solle Überweisungen per Western Union für das Unternehmen tätigen. Er brauche dafür nur bei einer Bank ein Konto eröffnen, über das die finanziellen Transaktionen abgewickelt werden könnten. Mehr nicht. Für den Job, für den er nur an ein bis zwei Tagen in der Woche zu Verfügung stehen müsse, winkten ihm Provisionen von bis zu 18 Prozent, so das Unternehmen.

Der Bäckermeister ließ sich auf das Angebot ein und landete prompt vor Gericht. In erster Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht Ebersberg wegen leichtfertiger Geldwäsche zu einer Geldstrafe in Höhe von 2200 Euro (110 Tagessätze zu je 20 Euro). Jetzt legte der Mann vor dem Landgericht München II Berufung gegen diese Entscheidung ein. Allerdings auch die Staatsanwaltschaft. Sie forderte die Verhängung einer weitaus empfindlicheren Strafe. Der Verteidiger des Bäckers forderte einen Freispruch.

Nicht alle Geschädigten trifft der Verlust offenbar hart

Bei dem vermeintlich international tätigen Finanzunternehmen handelte es sich um eine kriminelle Organisation, die den 54-Jährigen für ihre Zwecke eingespannt hatte. Der Angeklagte habe "von seiner intellektuellen Ausstattung" her nicht erkennen können, dass er es mit Betrügern zu tun hat, erklärte der Verteidiger in der Verhandlung vor dem Landgericht.

Anfang vergangenen Jahres hatte der Bäckermeister einmal 4500 Euro und ein andermal 7500 Euro auf ein Konto in der Ukraine überwiesen. Die Beträge stammten von einem Arzt aus München und der Geschäftsführerin einer Stiftung. Das angebliche Finanzunternehmen hatte beide beim Online-Banking ausgespäht und dazu gebracht, die jeweiligen Beträge auf das Konto des Angeklagten zu überweisen.

Dieser tat, was man von ihn verlangt hatte. Er transferierte die Beträge per Western Union. Die Geschäftsführerin erhielt die 7500 Euro von der Versicherung ihrer Bank zurück. Der Arzt aus München räumte auf Nachfrage des Staatsanwalts ein, dass er sich bislang nicht darum gekümmert habe, wieder an die 4500 Euro zu kommen, um die man ihn betrogen hat. Der Staatsanwaltschaft stutzte und fragte den Arzt, was er denn monatlich brutto verdiene. Die Antwort lautete: rund 68 000 Euro.

"Vielleicht war ich ein bisschen naiv", sagt der Angeklagte

In der Berufungsverhandlung vor der 8. Strafkammer des Landgerichts gab sich der Bäckermeister ahnungslos. Doch die Vorsitzende Richterin hakte nach. "Sie waren klamm und haben Geld gebraucht." Dass das, was man von ihm verlangt habe, "nicht seriös ist, das springt einen an", befand die Richterin. "Sie kannten die Leute nicht. Und die bieten Ihnen einen Job an. Allein das ist komisch", so die Vorsitzende. "Vielleicht war ich ein bisschen naiv", räumte der Bäckermeister ein. Doch die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts wollte er nicht zurücknehmen. "Ich will das durchziehen", versicherte sein Verteidiger.

Nach Vernehmung sämtlicher Zeugen, war den Staatsanwalt klar: Von leichtfertiger Geldwäsche könne keine Rede sein. Der Angeklagte habe alle Bedenken hintangestellt. Es sei ihm nur darum gegangen an Geld zu kommen. Deshalb habe er sich der vorsätzlichen Geldwäsche schuldig gemacht. 3200 Euro Strafe forderte der Anklagevertreter. Der Bäckermeister aber kam mit einem blauen Auge davon. Das Gericht beließ es beim Urteil aus der ersten Instanz. Gleichwohl habe der Antrag, den die Staatsanwaltschaft gestellt habe, "auch etwas für sich", so die Vorsitzende Richterin.

© SZ vom 24.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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