Halloween in Ebersberg:Mit Abstand Süßes abknöpfen

Wenn Halloween und Corona zusammen fallen, lautet die Frage nicht "Süßes oder Saures?", sondern "Darf man oder nicht?" Der von den USA nach Europa übergeschwappte Brauch, am Abend des 31. Oktober verkleidet von Haus zu Haus zu ziehen und Süßigkeiten abzustauben, erfreut sich auch bei den Kindern im Kreis Ebersberg immer größerer Beliebtheit. Und, darf man? Aus dem Landratsamt heißt es auf Nachfrage: "Soweit Halloween insofern verstanden wird, dass Kinder sich verkleiden und um die Häuser ziehen, um bei den Nachbarn Süßigkeiten zu sammeln, so ist dieses an den allgemeinen Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum zu messen."

Wichtig sei es, hier die bayerische Corona-Ampel zu beachten. Bei Überschreiten der Sieben-Tage-Inzidenz von 100 - einem Wert, den der Kreis Ebersberg längst übertroffen hat - gilt: Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen sich im öffentlichen Raum gemeinsam aufhalten. Dem Nachbarn also ein paar Gummibärchen abzuknöpfen, ist unter Einhaltung der Vorschriften, also mit Abstand oder Mundschutz, erlaubt - wenn er aufmacht. Denn wenn Halloween, Corona und Vollmond zusammen fallen, ist das alles andere als sicher.

© SZ vom 31.10.2020 / fla - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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