Gemeinderat Vaterstetten:Ein Topf für den Baum

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Kommt der Baukran, weicht der Baum, so ist es oft in Vaterstetten. Nun gibt es im Gemeindehaushalt eine Sonderrücklage für Nachpflanzungen. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

In der Gemeinde gibt es künftig einen Sonderfonds für die Pflege von Großgrün

Die Großgemeinde schmückt sich bis heute gerne mit dem Beinamen "Gartenstadt". Stadt ist man zwar keine und auch die Gärten werden seit Jahren immer kleiner und steiniger, der Ausdruck hat sich indes hartnäckiger gehalten als so manches in der jüngeren Vergangenheit umgesägtes Großgrün. Aber zumindest für dessen Nachpflanzung soll es künftig einen eigenen Haushaltsposten samt Sonderrücklage geben, dies hat der Hauptausschuss des Gemeinderates nun einstimmig beschlossen.

Beantragt hatte dies die Grünen-Fraktion. Hintergrund ist, dass man eine bessere Übersicht darüber haben möchte, welche Ausgleichsmaßnahmen für Rodungen durch die Gemeinde veranlasst werden. Denn zwar müssen, wenn ein durch die Baumschutzverordnung geschützter Baum gefällt wird, entweder Ersatzpflanzungen durch den Verursacher selbst geleistet oder ein Ausgleich von 500 Euro pro Baum an die Gemeinde bezahlt werden. Dieses Geld kann auch bisher nicht beliebig ausgegeben werden, es ist "zweckgebunden für Neupflanzung und Pflege von Bäumen zu verwenden", wie es in der Baumschutzverordnung heißt.

Allerdings bemängelten die Grünen, dass dies im Haushalt zu unübersichtlich dargestellt sei. So gebe es eine Haushaltsstelle für Naturschutz und Landschaftspflege, dort wurden 2019 rund 20 000 und voriges Jahr knapp 30 000 Euro verbucht, rechnen die Grünen vor. Allerdings würden aus diesem Posten gar keine Baumpflanzungen oder Pflegemaßnahmen für die Gehölze finanziert, dafür gibt es die Haushaltsstelle "Park- und Freianlagen". "Da die Ausgleichszahlungen den Sinn haben, den Baumverlust auf privaten Grund durch Maßnahmen auf öffentlichen Flächen zu kompensieren, sollte im Haushalt auch deutlich sichtbar sein, wofür und wie viel Geld dafür eingesetzt wird", heißt es in dem Antrag, darum solle man das Geld nicht in den laufenden Haushalt einspeisen, sondern in einen eigenen Topf, eben die zweckgebundene Sonderrücklage. Dies habe neben der zusätzlichen Transparenz auch noch einen weiteren Vorteil: "Sollten in einem Jahr nicht alle bezahlten Ausgleichsgelder für Baumpflanzungen und Baumpflege verwendet werden können, kann dies durch die Rücklage auch in späteren Jahren passieren."

Bei der Kämmerei sieht man es unkritisch, wie deren Chef Markus Porombka sagte. "Die Haushaltsstellen sind ja schon da." Zum Jahresende oder im Januar könne man dem Ausschuss das erste Mal berichten, "was reingekommen und wo es hingegangen ist". Im Grunde sei das Vorgehen ja auch nicht neu für die Verwaltung, sagte Bürgermeister Leonhard Spitzauer (CSU), bei der Stellplatzablöse - diese wird fällig, wenn ein Bauherr die vorgeschriebenen Parkplätze nicht errichten kann - gebe es eine solche Sonderrücklage bereits.

Ob man auch Bußgelder für zu Unrecht umgeschnittene Bäume in diese Rücklage einfließen lassen könne, wollte Zweite Bürgermeisterin Maria Wirnitzer (SPD) wissen. Dies sei nicht möglich, so Porombka, da alle Bußgelder, welche die Gemeinde einnimmt, in den allgemeinen Haushalt flössen, "die kann man nicht zweckgebunden verwenden". Aber vielleicht indirekt, meinte Spitzauer. "Wir hatten heuer ja etwas mehr Einnahmen aus Bußgeldern" - gemeint sind jene aus einer illegalen Baumfällaktion vor einem Jahr in Baldham, wo 59 geschützte Bäume abgeholzt wurden. Laut Verwaltung habe man "ein Bußgeld in mittlerer fünfstelliger Höhe" eingenommen. Diese Liquidität könnte durchaus dem Gartenstadtcharakter der Gemeinde zugute kommen, sagte der Bürgermeister: "Da könnte man vielleicht mal ein größeres Projekt machen."

© SZ vom 03.04.2021 / wkb - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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