Gemeinderat Markt Schwaben:Kuriosum ohne Konsequenzen

Lesezeit: 1 min

Beschlüsse des Markt Schwabener Sonderausschusses waren rechtens

Nach Verwirrungen um die Befugnisse und Pflichten eines Sonderausschusses ist der Fall im Markt Schwabener Gemeinderat nach drei Monaten offenbar abgeschlossen. In der Sitzung des Gemeinderats erklärte Markt Schwabens Hauptamtsleiter Jakob Rester nun, dass "in formeller Hinsicht alles ordnungsgemäß abgelaufen" sei. Es sei auch kein Nachprüfungsantrag deswegen gestellt worden, so Rester. FDP-Gemeinderat Florian Delonge hatte zuvor die Frage aufgeworfen, ob Beschlüsse des Sonderausschusses angefochten wurden.

Ende November hatte das Gremium sich per Beschluss selbst verkleinert. Wegen der Infektionsgefahr, so die Entscheidung, werde man künftig im Gemeinderat nicht mehr mit bis zu 25 Mitgliedern sondern nur noch zu zehnt tagen, solange die Coronainzidenz über der Marke 100 liegt. Bei der Sitzung einen Monat später saßen dann trotzdem 21 Gemeinderäte und ein Bürgermeister im Unterbräu-Saal. Also gar zwei mehr als im November. Es stellte sich heraus, dass ein Sonderausschuss nur ersatzweise für den Gemeinderat tagen darf, wenn auf der Tagesordnung keine satzungsrelevanten Beschlüsse stehen. Dem Vernehmen nach war das vielen im Gremium beim Beschluss des Sonderausschusses nicht bewusst gewesen.

Die Möglichkeit, einen Beschluss überprüfen zu lassen besteht. Ist ein Antrag gestellt, muss ein Drittel der Mitglieder eines betroffenen Ausschusses oder ein Sechstel der Gemeinderatsmitglieder für die Überprüfung stimmen, damit dieser auch stattgegeben wird, wie der Hauptamtsleiter erläuterte. Kommt es dazu, überprüft das Gremium den eigenen Beschluss - geregelt ist all das in der bayerischen Gemeindeordnung.

Dort steht auch, dass der Prüfungsantrag eines Beschlusses bis spätestens einer Woche nach der Sitzung erfolgen muss, ansonsten verfällt der Anspruch. Bei CSU-Gemeinderat Georg Holley führte dieses Detail in Resters Ausführungen zu Irritationen. "Wenn ein Ausschuss tagt, haben wir nach einer Woche noch gar nicht die Unterlagen", so Holley. Das Protokoll werde erst in der Ladung der nächsten Sitzung ausgehändigt. Die Regelung mit der einwöchigen Frist erachte er daher als "nicht sonderlich sinnvoll". Hauptamtsleiter Jakob Rester verwies auf Paragraf 32 der Gemeindeordnung. Demnach sei "nicht erforderlich, dass ein Protokoll vorliegt".

© SZ vom 01.03.2021 / Koei - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: