EU-weite Angleichung:Der alte Lappen kommt weg

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Noch etwa 30 000 Autofahrer im Landkreis haben Papier-Führerscheine. Doch auch sie müssen bald auf Plastik umsteigen

Unhandlich, speckig, zerknittert - der graue Führerschein hat Kultstatus. Wer ihn noch mit sich führt, muss mindestens 51 Jahre alt sein, so er denn die Fahrerlaubnis mit 18 Jahren erworben hat. Der Volksmund nannte den grauen Führerschein wegen der Größe und des hohen Textilgehalts "Lappen". Nicht maschinell unterschrieben, sondern von Hand, im Landkreis Ebersberg oft von Regina Bichler, der stellvertretenden Sachgebietsleiterin bei der Führerscheinstelle. Bis April 1986 unterschrieben die Sachbearbeiter graue Führerscheine, dann kam das kleinere, rosafarbene Dokument mit der Aufschrift "Modell der Europäischen Gemeinschaften".

Bereits Anfang des Jahres 1999 wurde der rosafarbene Führerschein durch ein Scheckkartenformat abgelöst. Grund für die Neuerung damals war die Einführung einer EU-weit einheitlichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen nach Buchstaben. Davor waren die Klassen mit Zahlen gekennzeichnet.

Jetzt sind die Tage der grauen und rosafarbenen Papierdokumente sowie der älteren Scheckkarten gezählt. Das Dokument wird europaweit vereinheitlicht. Bis 19. Januar 2033 soll jeder in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen.

Regina Bichler schätzt, dass im Landkreis noch zirka 30 000 Papier-Führerscheine im Umlauf sind. Bis spätestens 19. Januar 2033 sollen alle alten Führerscheine umgetauscht werden. So beschloss es der Bundesrat Ende Februar. Damit weder Autofahrer beim Warten noch Behördenmitarbeiter beim Bearbeiten der Anträge die Nerven verlieren, wird der Umtausch der Dokumente stufenweise erfolgen, gestaffelt nach Geburtsjahr.

Beginnen werden die Behörden dem Plan zufolge mit den Jahrgängen 1953 bis 1958. Diese müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 haben bis 2023 Zeit, die Jahrgänge 1965 bis 1970 ein Jahr länger. Wer nach 1971 geboren wurde, muss seinen Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umgetauscht haben. Danach wird es Fristen geben für die alten Kartenführerscheine. Dokumente, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben, sind aber auf 15 Jahre befristet.

Die Fahrerlaubnis als solche behält ihre Gültigkeit. Nur das Führerscheindokument muss ausgetauscht werden. Künftig müssen die Dokumente ähnlich wie Personalausweise immer wieder erneuert werden. Bichler schätzt, dass im Landkreis Ebersberg dann pro Jahr zirka 5000 Führerscheine umgetauscht werden müssen. Das wiederum wird eine höhere Personaldecke erfordern. Und qualifizierte Mitarbeiter, die sich ins Dickicht der Fahrlizenzen mit 80 verschiedene Schlüsselstellen wagen. Die Kosten für ein neues Dokument liegen bei etwa 25 Euro.

Von März an finden Führerscheininhaber weitere Informationen zum Umtausch auf der Webseite der Ebersberger Führerscheinstelle www.lra-ebe.de.

© SZ vom 04.03.2019 / lela - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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