Antrag jetzt möglich:Energiepreiszuschuss für Vereine

Die Sport- und Schützenvereine in Bayern können bei steigenden Ausgaben für Energieträger ab sofort einen allgemeinen Energiepreiszuschuss beantragen. "Dieser Zuschuss wird auf Antrag allen Sport- und Schützenvereinen gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und die heuer die Vereinspauschale erhalten", informiert der Ebersberger CSU-Landtagsabgeordnete Thomas Huber: "Der Zuschuss beträgt bis zu 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Ich freue mich, dass wir damit zusätzlich zur Verdoppelung der Vereinspauschale mit einer weiteren Förderung unsere Vereine in Krisenzeiten unterstützen können."

Die Corona-Pandemie habe gezeigt, so Thomas Huber, wie sehr eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten oder gar Schließungen von Sportanlagen die Vereine und auch die Bevölkerung belasten: "Der Energiepreiszuschuss soll dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten in Bayern und bei uns im Landkreis Ebersberg trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Dafür stellt der Freistaat den Sport- und Schützenvereinen 18 Millionen Euro zur Verfügung".

Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden möglich. Ein Antragsformular erhalten Vereine dort oder bei den Dachverbänden des organisierten Sports. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden.

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