Ebersberg:Vorsorglich ein Konzept

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Ein neuer Bebauungsplan soll dazu beitragen, dass das schöne Altstadtviertel nördlich des Marienplatzes von Bausünden verschont bleibt. (Foto: Christian Endt)

Um Bausünden in der Ebersberger Innenstadt zu vermeiden, soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Antrag dazu stammt von der SPD

Von Barbara Mooser, Ebersberg

Wenn in einem kommunalen Gremium über die Aufstellung eines Bebauungsplans diskutiert wird, geht es sehr häufig darum, die Notbremse zu ziehen und unerwünschte Entwicklungen zu verhindern. Beispielsweise, weil ein aktueller Bauantrag vorliegt, der so gar nicht dem entspricht, was sich die Stadt- oder Gemeinderäte an dieser Stelle wünschen. Anders jetzt in der Kreisstadt Ebersberg: In der jüngsten Sitzung hat sich der Technische Ausschuss grundsätzlich darauf geeinigt, die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein großzügiges Altstadt-Areal in die Wege zu leiten, um Fehlentwicklungen von vornherein vorzubeugen. Die Initiative dazu war von der SPD ausgegangen. Es handle sich um "das schönste, wichtigste Innenstadtgebiet" in Ebersberg, sagte Fraktionsvorsitzende Elisabeth Platzer. Dieses müsse man sorgsam behandeln.

Eine schleichende Veränderung berge die Gefahr, dass das Ergebnis nicht gefalle, so Platzer. Konkret geht es um das Areal südlich und östlich der Sieghartstraße, westlich der Ignaz-Perner-Straße und nördlich des Marienplatzes. Es gehört auch zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Altstadt. Ziel eines Bebauungsplans soll eine verträgliche Nachverdichtung sein, denn auf einigen Grundstücken gibt es noch Entwicklungspotenzial. Der Bebauungsplan könnte Vorgaben für die Nutzung, die Höhenentwicklung, die Dach- und Fassadengestaltung und auch für die Abstandsflächen enthalten. Ohne Bebauungsplan würde ein Bauantrag lediglich danach beurteilt, ob sich das Vorhaben "nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist", so definiert es Paragraf 34 des Baugesetzbuches.

Im übrigen Gremium stieß der Vorschlag der SPD durchaus auf Gegenliebe. "Es ist richtig, wenn wir vorbereitet sind", betonte etwa Josef Riedl (CSU), auch Alexander Gressierer (CSU) äußerte Zustimmung. Eher skeptisch beurteilte Gerd Otter (Pro Ebersberg) hingegen den Vorstoß, er sehe nicht den Zweck, wenn es keinen konkreten Anlass für die Aufstellung eines Bebauungsplans gebe. "Es ist eine Nebelstocherei, man weiß ja nicht genau, was man will", sagte er. Otter wies auch darauf hin, dass die Stadt die Kosten für das Verfahren allein tragen müsse - werde eine Bebauungsplanänderung hingegen durch den konkreten Antrag eines Bauwerbers ausgelöst, müsste der mitzahlen.

Dennoch trugen letztlich alle den Vorschlag der Verwaltung mit. Dieser sieht vor, zunächst mit der Städtebauförderung die Rahmenbedingungen für eine städtebauliche Planung - also beispielsweise geeignete Planungsinstrumente und Fördermöglichkeiten - abzustimmen. Im Anschluss kann gemeinsam mit einem Planungsbüro ein Rahmenplan entwickelt werden, der als wesentliche Grundlage für einen Bebauungsplan oder auch für Teilbebauungspläne dienen soll.

© SZ vom 25.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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