Ebersberg:Vorbestrafte Tierhalterin wird mangels Beweisen frei gesprochen

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Um einen Chihuahua-Welpen wie diesen ging es in einer Verhandlung am Dienstagnachmittag im Ebersberger Amtsgericht (Symbolfoto). (Foto: Frank Rumpenhorst/dpa)

Vor drei Jahren wurde sie in der selben Sache noch verurteilt. Jetzt stand sie wieder vor dem Ebersberger Amtsgericht.

Von Jan Schwenkenbecher, Ebersberg

Einen in Ungarn groß gezogenen Chihuahua-Welpen in Deutschland verkaufen? Hunde über Ebay-Kleinanzeigen im Internet anpreisen? Mit den entsprechenden Unterlagen ist das eigentlich kein Problem. Eine 43-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg bekam deswegen aber Schwierigkeiten, sie musste sich am Dienstagnachmittag vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten. Der Grund: Wegen einer vorherigen Verurteilung darf sie weder Tiere besitzen, noch mit ihnen handeln.

Die Geschichte beginnt im Frühjahr 2014, schon damals wurde sie zu neun Monaten auf Bewährung und der erwähnten Auflage verurteilt. Die Tierschutzorganisation Peta hatte die Frau angeklagt, weil im Sommer 2012 bekannt wurde, dass sie Hunde, Pferde, Esel und Ziegen unter schlimmsten Bedingungen auf einem Hof im Landkreis leben ließ. Peta hatte damals auf den Fall aufmerksam gemacht, eineinhalb Jahre später wurde die 43-Jährige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verurteilt - und ist somit vorbestraft. Am Dienstag war sie nun erneut angeklagt - und der Vorwurf war wieder der selbe.

Im Amtsgericht stritt die Angeklagte zwar ab, dass sie im Internet mit Hunden handelt. Sie gab lediglich an, dass sie für ihre Mutter, die die Hunde in Ungarn aufzieht, mit Käufern kommuniziere. Der Freund der Angeklagten verkaufe sie dann in Deutschland. Als er einen Chihuahua-Welpen an eine Freundin aus dem Landkreis verkaufen wollte, sei sie zwar dabei gewesen, aber nur im Auto gesessen. Letztlich kam der Verkauf gar nicht zustande weil es mit der Freundin zur Meinungsverschiedenheit wegen des Preises kam.

"Ich denke, dass Sie immer noch Hunde verkaufen."

Die 43-Jährige bestritt einen weiteren Vorwurf: Die Ebay-Anzeigen, in denen der Satz "ich verkaufe die Hunde für meine Mutter" sowie ihre Telefonnummer standen, habe sie nicht ins Internet gestellt, die Nummer nutze derzeit auch nicht sie, sondern ihr Freund. Jemand habe versucht, ihr etwas anzuhängen, gab die Angeklagte an. Sie vermutet dahinter ihre mittlerweile ehemalige Freundin, die den Welpen nach dem Zoff wegen des Preises dann doch nicht kaufte, sowie eine weitere Bekannte, die bei der geplanten Übergabe dabei war.

Die beiden waren auch als Zeugen geladen, halfen Richterin Vera Hörauf jedoch nur bedingt bei der Wahrheitsfindung, da sie sich entweder gar nicht oder nur lückenhaft an das Treffen erinnern konnten. Und wenn sie sich doch erinnerten, widersprachen sie sich entweder gegenseitig oder sich selbst. Teilweise sogar ihren eigenen, bei der Polizei abgegebenen Aussagen.

Letztlich ließ sich kein Zeitpunkt nachweisen, an dem die Angeklagte die Hunde allein bei sich gehabt hätte. Bei den Ebay-Anzeigen entlastete sie zudem ihr Freund, der dritte Zeuge. Er erklärte, dass er einige der Anzeigen online gestellt habe. Bei den restlichen Anzeigen ließ sich, so der Rechtsanwalt in seinem Plädoyer, nicht ermitteln, wer sie nun erstellt habe. "Eine Fälschung ist heute eine leichte Sache", sagte er.

Die Richterin sprach die Angeklagte schließlich mangels Beweisen frei, richtete aber mahnende Worte an die 43-Jährige: "Ich denke, dass Sie immer noch Hunde verkaufen. Ich denke nur, dass es heute mit diesen Zeugen nicht nachzuweisen ist." Am Ende gab Hörauf einen Rat: "An Ihrer Stelle würde ich mich da ganz weit von entfernen."

© SZ vom 29.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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