Ebersberg:Unauffälliges Wachstum

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An der Ulrichstraße läuft man entlang großzügiger Gärten. Die Wohnbebauung beginnt erst tief in den Grundstücken, und das soll auch so bleiben. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

An der Ebersberger Wildermuthstraße darf bald nachverdichtet werden, allerdings sollen die großzügigen Gartenstreifen zu den Gehwegen hin erhalten bleiben

Von Wieland Bögel

Die Kreisstadt ist reich an historischem Erbe vieler Epochen. Ein eher wenig bekanntes Ensemble der jüngeren Architekturgeschichte findet man östlich der Kreisklinik, entlang der Wildermuthstraße. Hier sieht es fast noch aus wie in den 1950er Jahren, im auch als VDK-Siedlung bekannten Straßenzug gibt es viel Gartenfläche und vergleichsweise lockere Bebauung. Daran soll sich auch künftig nichts ändern. Der Technische Ausschuss des Stadtrates brachte nun einen neuen Bebauungsplan auf den Weg, der zwar eine gewisse Nachverdichtung erlaubt, das Erscheinungsbild der Siedlung soll sich dadurch aber möglichst wenig verändern. Zumindest nicht, wenn man die Wildermuthstraße entlang geht oder fährt. Wie Stadtplaner Ferdinand Feirer-Kornprobst in der Sitzung erklärte, sei das Ziel der neuen Bauregeln, die Gärten entlang der Straße frei zu halten. Dementsprechend sieht der Plan einen zwischen acht und zehn Meter tiefen Streifen zwischen Gehweg und Häusern vor. Diese selbst dürfen dafür deutlich größer werden. Aktuell stehen dort Doppelhäuser mit erstem Stock und Dachgeschoss, dieses ist bei einigen durch Dachgauben vergrößert worden. Künftig dürften dort Häuser mit bis zu zwei Vollgeschossen entstehen - dann müssten die Eigentümer allerdings auf Dachgauben verzichten. Diese bleiben bei einstöckigen Häusern aber weiter zulässig. Ebenfalls grundsätzlich zulässig soll die Bebauung und Verdichtung der Grundstücke im nördlichen, von der Straße abgewandten Bereich sein. Zu viel dürfte dort dennoch nicht entstehen, weil unter den Gärten ein Kanalschacht verläuft, der nicht überbaut werden kann. Im Gremium gab es viel Zustimmung zum neuen Bebauungsplan, aber zu einigen Punkten auch Diskussionsbedarf. So lobte Gerd Otter (FW) zwar "die gute Entwicklung" der Planung, störte sich aber an den darin festgelegten höchstens zwei Wohneinheiten pro Doppelhaushälfte. Es reiche doch, die maximale Größe der Gebäude festzulegen, so Otter, "dann kann sich jeder selber aussuchen, wie groß die Wohnungen werden sollen". Feierer-Kornprobst verwies darauf, dass dies wegen der Stellplätze Probleme geben könnte. Wenn nämlich für die vorderen Häuser bereits der verfügbare Platz zum Parken verbraucht sei, könnten keine weiteren Häuser auf den hinterliegenden Grundstücksteilen gebaut werden. Auch diese Entscheidung solle man den Eigentümern überlassen, schlug Otter vor, vielleicht führe dies sogar zu positiven Entwicklungen, etwa, dass zwei Nachbarn eine gemeinsame Tiefgarage bauten. Auch Bürgermeister Walter Brilmayer (CSU) bezweifelte, "ob es sinnvoll ist vorzuschreiben, dass da zwei oder drei Wohnungen drin sind." Er unterstützte Otters Anregung, diese Vorgabe aus dem Bebauungsplan zu nehmen, der der Ausschuss auch ohne Gegenstimmen folgte. Nicht durchsetzen konnte sich dagegen Alois Lachner (CSU) mit seiner Forderung, auch bei zweistöckigen Gebäuden Dachgauben zu erlauben. "Entsprechende Anträge werden sicher kommen", prophezeite Lachner. Brilmayer dagegen nannte das Gaubenverbot auf zweistöckigen Häusern, "eine vernünftige Linie", auch die übrigen Ausschussmitglieder sahen keinen Bedarf für eine Änderung des Entwurfs. Ohnehin sei dieser schon sehr großzügig, befand Rupert Abinger (CSU), "wir müssen jetzt aber aufpassen, dass die Bauräume auch eingehalten werden. Wenn da der Erker ein Stück weiter raus soll, müssen wir konsequent bleiben." Ohne Gegenstimmen wurde die Auslegung des neuen Bebauungsplanes beschlossen.

© SZ vom 11.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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