Ebersberg:Teure Getränkerechnung

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Drei Paletten Getränke behielt der Angeklagte für sich, die Rechnung bekam er vor Gericht. (Foto: Symbolbild: Pöstges)

Weil er eine Lieferung für sich abzweigte, muss ein Lkw-Fahrer eine hohe Strafe zahlen

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Durst sei schlimmer als Heimweh, behauptet eine Redewendung. Ob das Verlangen nach Flüssigkeit oder dem Zuhause die Ursache dafür war, dass ein Lastwagenfahrer einige Paletten Getränke nicht beim Kunden, sondern bei sich selbst ablieferte, darf aber bezweifelt werden. Sicher ist allerdings, dass die unplanmäßige Lieferung nicht unbemerkt blieb, weshalb sich der Mann nun vor dem Amtsgericht wegen Unterschlagung verantworten musste.

Der angeklagte 41-Jährige hatte offenbar Zeit seines Lebens Probleme damit, Mein und Dein auseinander zu halten. Insgesamt zwölf Vorstrafen hat er seit seiner Volljährigkeit bereits angesammelt, immer ging es um Eigentumsdelikte. Der klassische Diebstahl war genauso dabei wie Urkundenfälschung, Unterschlagungen, diverse Betrügereien - und sogar wegen illegalen Abzapfens von Elektrizität ist der 41-Jährige bereits verurteilt worden. Auch das Gefängnis hat er schon des öfteren von innen sehen müssen, weil er während seiner Bewährungszeit erneut die Finger nicht von fremden Sachen lassen konnte. So geschah es auch im Herbst vor drei Jahren, als der nun Angeklagte als Ausfahrer bei einem Getränkegroßhandel im südlichen Landkreis Ebersberg arbeitete. Doch seiner Aufgabe, die bestellten Getränke bei den Kunden abzuliefern, kam er nicht immer nach: Insgesamt drei Paletten soll er auf einer Tour umgeleitet und für sich selbst behalten haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Wert der geklauten Getränke belief sich immerhin auf knapp 1500 Euro.

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Richterin Vera Hörauf, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger sowie einer kurzen Unterredung zwischen Advokat und Angeklagten, räumte dieser den Getränkeklau ein. Was ihm einige Bonuspunkte einbrachte - denn zu beweisen wäre ihm die Unterschlagung ohnehin gewesen. So gibt es etwa ein Überwachungsband, das den Angeklagten beim Einladen der Paletten zeigt, und auch seine ehemalige Chefin stand als Zeugin für den Warenschwund bereit - musste dank des Geständnisses des 41-Jährigen allerdings nicht mehr aussagen.

Neben seinem bereitwilligen Geständnis wertete das Gericht auch zugunsten des Angeklagten, dass er die entwendeten Getränke inzwischen bezahlt hat, also kein Schaden entstanden ist. Außerdem hat sich der 41-Jährige - der seit seinem auf den Diebstahl folgenden Rauswurf beim Getränkegroßhandel selbst einen Getränkehandel aufgemacht hat - seitdem nichts mehr zuschulden hat kommen lassen. Daher könne man dieses Mal auf eine Haftstrafe verzichten, so der Staatsanwalt, die Strafe dürfe aber durchaus saftig ausfallen. Schließlich habe sich der Angeklagte nicht zum ersten Mal an fremdem Eigentum vergriffen, zudem das Vertrauen seiner Chefin ausgenutzt und auch der Wert der geklauten Getränke sei nicht gerade gering gewesen. Der Anklagevertreter beantragte eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro, dem schloss sich das Gericht an.

© SZ vom 06.09.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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