Ebersberg:Runter vom Gas

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Viele Eltern wünschen sich schon lange, dass vor Schulen und Kindergärten Tempo 30 gilt. (Foto: Christian Endt)

Landrat begrüßt Bundesinitiative für Tempobegrenzung vor Schulen und Kindergärten

Mit maximal Tempo 30 sollen Autofahrer künftig Kindergärten, Schulen und auch Pflegeheime passieren dürfen, selbst wenn sie auf einer Hauptverkehrsstraße unterwegs sind. Landrat Robert Niedergesäß hat diesen Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums in einer Stellungnahme sehr begrüßt. "Endlich - das wird Zeit. Kinder brauchen unseren besonderen Schutz, vor allem im Straßenverkehr." Gerade kleinere Kinder könnten die Gefahren oft nicht sehen, Geschwindigkeiten von Fahrzeugen nicht richtig einschätzen und reagierten oft spontan, so Niedergesäß.

Immer wieder gingen Vorschläge und Anträge von Eltern und Gemeinden bei ihm ein, die eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich von Kindergärten und Schulen forderten, aber bislang sei das auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen bis auf ganz wenige Ausnahmen nicht möglich, weil die Straßenverkehrsordnung (StVO) das leider verbiete. "Das ist völlig an der Realität vorbei. Wenn der Bundestag und der Bundesrat die StVO auf Initiative des Bundesverkehrsministers an dieser wichtigen Stelle nun ändern, ist das sehr im Sinne der schwächeren Verkehrsteilnehmer und auch ein wichtiger Beitrag zur erhöhten Schulwegsicherheit", so der Landrat.

In geschlossenen Ortschaften gilt für Kraftfahrzeuge generell die Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. In Wohngebieten oder Bereichen, in denen sehr viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind, können die Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit den Gemeinden Tempo-30-Zonen einrichten. Hauptverkehrsstraßen dürfen bislang nicht einbezogen werden. Dafür muss die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert werden. Landrat Robert Niedergesäß hofft, dass diese Gesetzesänderung bald Realität wird. Die Verkehrsbehörden in den Landratsämtern erhalten dann eine neue Basis für ihre Arbeit und können Gefahrenstellen damit leichter entschärfen. "Anträge, die uns dann aus den Gemeinden erreichen, möchte ich im Interesse der Sicherheit der Kinder unterstützen und zügig umsetzen, darüber werde ich die Bürgermeister auf der nächsten Bürgermeisterdienstversammlung informieren", sagt Niedergesäß.

© SZ vom 10.10.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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