Ebersberg:Rückfall nach zehn Tagen

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Weil er sich wiederholt betrunken und ohne Führerschein hinters Steuer gesetzt hat, wird 43-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Von Johanna Feckl, Ebersberg

"Da waren meine Kollegen wohl nicht sehr eindrucksvoll", sagte die Richterin an den 43-jährigen Angeklagten gewandt. Erst vor knapp einem Jahr musste er wegen Trunkenheit am Steuer sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht erscheinen. Damals wurde er zu einer Bewährungsstrafe und 100 Sozialstunden verurteilt. Nur zehn Tage später griff ihn die Polizei wieder auf. Dieses Mal mit einem Auto, das zum einen keine Haftpflichtversicherung besaß und zum anderen nicht dem Angeklagten gehörte, mit mehr als zwei Promille und immer noch ohne gültige Fahrerlaubnis.

Der Fahrzeugbesitzer war ein Bekannter des Angeklagten. "Also den Autoschlüssel, den hat er mir schon freiwillig gegeben", erläuterte der Beschuldigte jetzt vor dem Ebersberger Amtsgericht. Der 43-Jährige war auf einer Feier seines Bekannten eingeladen. Am Morgen nach der Party wollte er mit dessen Wagen nach Hause fahren. "Ich habe ihm gesagt, dass ich das Auto am Montagabend wiederbringe." Seine Aussage deckte sich mit der des Fahrzeugbesitzers. "Das ist ja kein wirklicher Diebstahl gewesen", sagte dieser bei seiner Vernehmung. Einen Strafantrag hatte er nicht gestellt. Den Tatbestand des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs ließ die Richterin damit fallen. "Ich wusste nicht, dass es keine Haftpflichtversicherung gibt", beteuerte der Angeklagte. Wenig später war er sich allerdings doch nicht mehr sicher: Es könnte schon sein, dass sein Bekannter ihn darauf hingewiesen hat. Dass er wissentlich ohne Fahrerlaubnis und unter starkem Alkoholeinfluss gefahren ist, gab er allerdings ohne Umschweife zu.

Im Sommer 2015 begab sich der Angeklagte freiwillig in eine Klinik, um eine Alkoholentgiftung zu durchlaufen. Er sei Quartalstrinker, also jemand, der nur phasenweise Alkohol trinkt, dafür dann aber sehr exzessiv. Seit der Entgiftung habe er keinen Alkohol mehr angerührt, sagte er. Eine solche Entgiftung hatte er bereits vor etwa 15 Jahren gemacht - mit nur mäßigem Erfolg. Drei Jahre war er dem Alkohol abstinent, bevor nach und nach der unkontrollierte Konsum wieder zurückkam.

Die Staatsanwältin plädierte darauf, den Angeklagten zu einer siebenmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung und einer weiteren Sperre seines Führerscheins für 15 Monate zu verurteilen. "Das war kein kleiner Ausrutscher. Der Beschuldigte hat gleich mehrere Delikte begangen und ist einschlägig vorbestraft. Zumal beging er diese Tat innerhalb einer Bewährungsstrafe und nur zehn Tage nach seinem letzten Strafurteil", begründete sie ihre Forderung. Der Anwalt des Angeklagten forderte eine Freiheitsstraße von sechs Monaten auf Bewährung für seinen Mandanten "aufgrund seiner positiven sozialen Prognosen": Der Angeklagte habe sich schließlich um eine Arbeit bemüht und eine Entgiftung gemacht.

Die Richterin machte jedoch klar, dass sie das anders sieht. In allen drei Punkten sprach sie den Angeklagten schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung sowie zum Entzug seiner Fahrerlaubnis für weitere 15 Monate. Aufgrund der hohen Rückfallgeschwindigkeit und der Tatsache, dass der 43-Jährige zwar eine Entgiftung, jedoch keine Therapie in Anspruch genommen hat, sehe sie keine Möglichkeit, die Strafe auf Bewährung auszusetzen. "Mit einer Therapie hätte ich da durchaus mit mir reden lassen."

© SZ vom 05.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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