Ebersberg:Psychoterror vor der Wohnungstür

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Ein 50-Jähriger wird vom Ebersberger Amtsgericht verurteilt, weil er seine Ex-Freundin gestalkt hat

Von Anselm Schindler, Ebersberg

Für ihn war es Liebe, für sie nur eine Affäre. Vor rund einem Jahr - Weihnachten 2014 - hat eine Angestellte aus dem südlichen Landkreis das Liebesverhältnis mit einem 50-jährigen Elektroniker beendet. Was dann folgte, beschrieb die Geschädigte am Dienstagvormittag vor dem Ebersberger Amtsgericht prägnant mit dem Wort "Psychoterror".

Ende Januar urteilte das Ebersberger Familiengericht, dass der 50-Jährige der Frau nicht näher als 100 Meter kommen darf. Kontaktaufnahme untersagt. Wenige Tage nach der Verfügung trafen die beiden wieder aufeinander, der Angeklagte habe sie bedroht, wirft ihm die Geschädigte vor. Am Dienstag musste sich der 50-Jährige deshalb wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten.

Mit ihren Fingerkuppen fährt sich die 50-jährige Angestellte am Hals entlang, "so hat er das gemacht", schilderte sie Richterin Vera Hörauf. "Ich schneid' dir die Kehle durch", das habe er mit den Handbewegungen aussagen wollen, schlussfolgerte die Geschädigte. Abgespielt hat sich der Vorfall im vergangenen Februar, gleich mehrmals habe der Angeklagte in diesem Monat gegen das Gewaltschutzgesetz verstoßen, so lautet die Anklage, auch der Vorwurf der Bedrohung steht im Raum. Mit den Fingern habe der Angeklagte eine Pistole geformt, "zieh dich warm an", habe er gerufen, schilderte die Geschädigte Richterin Hörauf.

Mit dem Kontaktabbruch durch das Opfer sei er, der Angeklagte, nicht klar gekommen, beschrieb der Verteidiger des 50-Jährigen die Situation. Nach der Trennung sei der Angeklagte depressiv geworden, besuchte einen Monat lang regelmäßig eine psychiatrische Einrichtung. In diesem Zeitraum kam es auch zu den Zwischenfällen. Sechs Mal habe er gegen die Auflagen des Familiengerichts verstoßen, legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last. Am Rewe-Parkplatz in Grafing sei der Angeklagte am ersten Februar ganz dicht an ihrem PKW vorbeigefahren, erinnerte sich dessen Ex-Freundin, dabei sei es zu der Drohung gekommen. Sie hätten sich nur zufällig getroffen, betonte der Angeklagte, und bedroht habe er sie dabei nicht. Am nächsten Tag, dem 2. Februar, traf der 50-Jährige vor der Haustür der Geschädigten auf deren neuen Freund, einen Polizisten. Die beiden sahen sich das erste Mal, der Angeklagte habe seine neue Freundin im Gespräch in ein schlechtes Licht gerückt, schilderte der Polizist, der als Zeuge aussagt.

Auf Antrag des Angeklagten überprüfte das Familiengericht im Februar die Abstandsregelung, denn die Stammkneipe des Angeklagten befindet sich nahe der Wohnung der Geschädigten, der Angeklagte hat viele Freunde in deren Heimatstadt. Der einzuhaltende Abstand wurde deshalb auf 20 Meter verringert. Vor dem Haus der Geschädigten hätte er sich trotzdem nicht aufhalten dürfen, stellte Richterin Hörauf klar. Und auch mit der Kontaktaufnahme via WhatsApp - die der Angeklagte gestand - habe er sich strafbar gemacht.

Am dritten Februar schreckte die Geschädigte nachts aus dem Schlaf, Schneebälle seien gegen ihr Fenster geflogen, und auch an ein "Hup-Konzert" kann sie sich erinnern. Als sie nach draußen blickte, habe sie ein Auto wegfahren sehen und vermutet, dass es sich um das Auto des Ex-Freundes handelte. Zumindest dieser Teil der Anklage wurde fallen gelassen, Richterin Hörauf sah es nicht als erwiesen an, dass es sich tatsächlich um das Auto des 50-Jährigen gehandelt habe. Trotzdem verbleiben fünf Verstöße, die das Gericht aufgrund der Schilderung der Geschädigten für glaubhaft hielt. Auch die Drohung sei glaubhaft nachgestellt worden, betonte Hörauf. Sie verurteilte den mehrfach vorbestraften Angeklagten zu einer Geldstrafe von 3000 Euro.

© SZ vom 16.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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