Ebersberg:Pläne für den Störfall

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"Umsiedlung nicht vorgesehen": Für nukleare Unfälle halten die Kreisverwaltungen in München und Landshut spezielle Einsatz- und Alarmpläne bereit - und koordinieren die Hilfsmaßnahmen.

Christoph Giesen

Vom brennenden Papierkorb bis hin zur Kernschmelze - für fast jeden erdenklichen Zwischenfall gibt es in Deutschland einen entsprechenden Krisenreaktionsplan. "Alleine bei uns im Landkreis haben wir 56 Stichwörter für die unterschiedlichen Gefahrensituationen vereinbart", sagt der oberste Katastrophenschützer im Landkreis, Kreisbrandrat Gerhard Bullinger. Gemeinsam mit seinen beiden Kollegen aus Erding und Freising koordiniert er die Arbeit des Krisenstabes in der vor zwei Jahren eingeweihten Integrierten Rettungsleitstelle in Erding.

Strahlende Aussichten: Sollte es zu einem Störfall kommen, halten die Kreisverwaltungsbehörden von Landshut und München Alarmpläne bereit. (Foto: ag.ddp)

"Katastrophenschutzpläne sind zum einen Datensammlungen, aus denen hervorgeht, wer, wo und wann erreichbar ist", erklärt Klaus Schmid, der im Landratsamt für den Katastrophenschutz verantwortlich ist. "Zum anderen enthalten sie genaue Anweisungen, wie einer Katastrophe zu vorzugehen ist."

Auch für den Fall eines nuklearen Unglücks in Ohu oder beim Forschungsreaktor in Garching existieren spezielle Einsatz- und Alarmpläne, die genau verschreiben welche strahlenmedizinische Soforthilfe zur Verfügung gestellt wird, welche Dekontaminierungsmaßnahmen einzuleiten sind oder in welchen Bereichen nach dem Unglück eine Evakuierung der Bevölkerung organisiert werden muss. Zuständig für diese Pläne sind die Kreisverwaltungsbehörden Landshut und München, in deren Verwaltungsgebiet sich die Meiler befinden.

Da sich bei einem Störfall die Verstrahlung nicht bloß auf einen Landkreis beschränken dürfte, sind die Einsatzpläne auch mit dem bayerischen Innenministerium abgestimmt. Laut der existierenden Krisenreaktionspläne in München und Landshut ist für den Landkreis Ebersberg eine Umsiedlung der Bevölkerung im Falle eines Unglücks in den Meilern nicht vorgesehen.

Einzelne Gemeinden, wie die Stadt Grafing, unterhalten nach dem bayerischen Katastrophenschutzgesetz keine eigenen Katastrophenschutzbehörden. Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur dann vor, wenn während einer Unglücks sämtliche Kommunikationsverbindungen zur nächsten Kreisverwaltungsbehörde unterbrochen sein sollten. Im Falle eines nuklearen Zwischenfalls scheint es jedoch fast unmöglich, dass eine Stadt wie Grafing von der Außenwelt abgeschlossen sein könnte.

© SZ vom 08.10.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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