Ebersberg:"Nicht zu unterbieten"

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Ein 24-Jähriger beklaut seinen Arbeitgeber und beschmiert Wände. Trotz Vorstrafen und Bewährung fällt das Urteil mild aus

Von Sara Kreuter, Ebersberg

Es war eine milde Strafe die das Amtsgericht Ebersberg aussprach. Während in Gerichtsverhandlungen sonst meist gegnerische Parteien ihre Standpunkte in Streitgesprächen ausfechten, erinnerte das Zustandekommen des Urteils gegen einen 24-jährigen aus dem nördlichen Landkreis München eher an eine Handschlag-Vereinbarung unter Freunden. Wegen Diebstahl und gemeinschädliche Sachbeschädigung war der Angeklagte bereits vergangenes Jahr verurteilt worden: Ein Jahr und drei Monate - ausgesetzt zur Bewährung, obwohl er zum Tatzeitpunkt bereits auf Bewährung war.

Vor dem Amtsgericht ging es jetzt um jene Sachbeschädigungen, für die er noch nicht verurteilt worden ist. Im Gesamturteil summierte sich somit Diebstahl, sowie insgesamt zehn Fälle von Sachbeschädigung. Am Morgen des 30. Novembers 2014 hatte der Feldkirchner zunächst bei seiner Ausbildungsstelle, einem Möbelhaus im Landkreis München, mehrere Küchenmesser gestohlen. Anschließend war er über Feldkirchen und Aschheim nach Eglharting und Zorneding gezogen und hatte in allen vier Orten mit blauen und roten Farbstiften das Wort "Baron" an Wände, Glasvitrinen und Laternen geschrieben.

Im vergangenen Jahr hatte sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht München lediglich zu dem Diebstahl und den Sachbeschädigungen in Feldkirchen und Aschheim verantworten müssen. Er gab damals an, zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen zu sein, legte ein umfassendes Geständnis ab und wurde zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Ebersberger Amtsgericht wurden nun fast ein Jahr später die Sachbeschädigung in Eglharting und Zorneding verhandelt. Der Schaden dort belief sich, so Richterin Vera Hörauf, auf mehrere hundert Euro.

Die Verhandlung verlief reibungslos, die Atmosphäre war entspannt. Die Anwältin lobte den Charakter ihres Klienten, der immerhin schon mehrfach unter anderem wegen Diebstahl, Sachbeschädigung und unerlaubter Einführung, Besitz und Abgabe von Betäubungsmitteln vorbestraft ist und zum Tatzeitpunkt bereits auf Bewährung war. Dieser präsentierte sich in blauem Hemd und ordentlicher Jeans, an der er sich unter dem Tisch immer wieder nervös die Hände abwischte.

Dass der Angeklagte die Tat umfänglich gestanden hatte sowie offenkundige Reue zeigte, schienen Staatsanwalt wie Richterin zu beeindrucken. Am Ende forderte die Staatsanwaltschaft lediglich eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Weil das geforderte Strafmaß bereits die Strafe aus dem vorherigen Urteil beinhaltet, bedeutet das de facto nur drei zusätzliche Monate für den Angeklagten. In ihrer abschließende Stellungnahme erklärte die Rechtsanwältin des Angeklagten schließlich, sie könne "den Antrag der Staatsanwaltschaft nicht mehr unterbieten".

Das sei ein sehr gutes Angebot des Staatsanwalts, bemerkte auch Richterin Vera Hörauf, als sie das Urteil verkündete, in dem sie der Forderung der Staatsanwaltschaft folgte. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe brummte sie dem Angeklagten noch 40 Stunden Sozialarbeit auf. Der Angeklagte bedankte sich für das Urteil, eher er den Saal verließ.

Im Endeffekt habe der Angeklagte durch seine Taten den größten Schaden selbst davon getragen, bemerkte der Staatsanwalt abschließend. Schließlich habe der 24-Jährige durch seine Taten einen guten Ausbildungsplatz verloren und suche nun - nach mehr als 80 Bewerbungen - immer noch nach einer neuen Leerstelle. "Katastrophe", sagte der Angeklagte dazu und schüttelt den Kopf. "Mein Führungszeugnis bricht mir das Genick." Zur Zeit wohnt der 24-Jährige bei seiner Großmutter, bezieht Hartz IV und zahlt mehrere tausend Euro Schulden ab.

© SZ vom 21.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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