Ebersberg:Mieterverein: Mängel sofort anzeigen

Treten in der Mietzeit Mängel in oder an der Wohnung auf, muss der Vermieter sofort informiert werden, am besten schriftlich. Darauf weist der Mieterverein des Landkreises jetzt hin. Diese so genannte Mängelanzeige sei Voraussetzung dafür, dass der Mieter seine Ansprüche auf Reparatur, Mängelbeseitigung oder Mietminderung durchsetzen kann. Die Mängelanzeige ist nach Angaben des Mietervereins des Landkreises Ebersberg auch deshalb erforderlich, um sich vor späteren Schadenersatzansprüchen des Vermieters zu schützen. Sie sei im Gesetz sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Informiere der Mieter seinen Vermieter beispielsweise nicht über einen Feuchtigkeitsschaden oder Schimmelfleck im Schlafzimmer und werde dieser Schaden immer größer, so dass zum Beispiel nach einiger Zeit eine ganze Wand von Schimmel übersät ist, haftet dafür der Mieter.

© SZ vom 17.08.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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