Ebersberg:Komplizierter Einbürgerungstest

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Ein Kroate beantwortet eine missverständlich formulierte Frage falsch und landet vor Gericht.

Von Lea Weinberg, Ebersberg

Die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen ist ein zeitaufwendiges und bürokratisches Unterfangen. Neben einer langen Liste an benötigten Unterlagen muss sich der Antragsteller einer Reihe von Tests unterziehen und Fragebögen ausfüllen. Ein kroatischer Staatsangehöriger aus dem Landkreis Ebersberg ist nun an der Bearbeitung des für ihn teilweise missverständlich formulierten Einbürgerungsantrages gescheitert. Er musste sich vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten, weil ihm "das Erschleichen einer Einbürgerung" vorgeworfen wurde. Letztlich entschied sich das Gericht jedoch für einen Freispruch gegen eine Geldauflage von 3000 Euro; bis zur Zahlung des Betrages in den nächsten sechs Monaten wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.

Unter Ziffer vier des Einbürgerungsantrages wurde der Mann gefragt, ob und welche Vorstrafen vorliegen. Vor allem wegen Verkehrsdelikten stand der Angeklagte in der Vergangenheit schon einige Male vor Gericht, gab das aber nicht im Fragebogen an. Sein damaliger Anwalt hätte ihm erklärt, dass die Strafen nach fünf Jahren getilgt wären und somit nicht aufzuführen seien, gab der Angeklagte an. Das sei bei ihm der Fall gewesen. Ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr lief jedoch zu dem Zeitpunkt noch. Der Kroate wurde aber freigesprochen und ging nicht davon aus, dass dies ebenfalls im Bundeszentralregister aufgelistet wird und er dies damit im Fragebogen darlegen muss.

Bezüglich der vorliegenden Punkte in Flensburg hätte er bei seiner Ansprechpartnerin im Ausländeramt nachgefragt. Diese habe aber sehr unfreundlich und zurückweisend reagiert, was zu einer schriftlichen Beschwerde des Angeklagten gegen sie geführt hat. Außerdem hätte sie ihm bei seinem Problem nicht weiterhelfen können. "Ich bin Deutschland sehr dankbar", betonte der Angeklagte, doch wie er in der Ausländerbehörde behandelt wurde, hätte ihn schockiert. Nach diesem Erlebnis habe er das Amt für weitere Fragen, die den Einbürgerungsantrag betreffen, weitestgehend gemieden.

Er sei davon überzeugt gewesen, dass er dem deutschen Staat nichts verheimlichen könne, weswegen er kein Motiv für seine Tat gehabt habe. "Fragebögen sind schwierig", sagte der Angeklagte. Vor allem die Formulierung der gestellten Frage und der begrenzte Platz für die Antwort hätten ihn verwirrt. Sein Anwalt bezeichnete den Fragebogen als "Larifari-Bogen", den selbst Jura-Studenten nicht richtig lösen könnten. Auch die Richterin musste zugeben, dass die Frage, in der es um die Tilgung der Strafen geht, "tatsächlich ein bisschen komisch formuliert ist". Es würde aber darum gehen, dass er "Nein" angekreuzt habe, so die Richterin weiter. Im Zweifelsfall hätte er alle Straftaten angeben müssen und nicht davon ausgehen sollen, dass alle getilgt seien.

Auch dass dem damaligen Anwalt nicht der Auszug aus dem Bundeszentralregisters vorlag, sei zwar nicht glaubwürdig, aber auch nicht nachzuweisen. Um künftigen Missverständnissen vorzubeugen, gab die Richterin alle Straftaten des Angeklagten zu Protokoll. "Nicht, dass wir hier wieder Verwirrung stiften", erläuterte sie. Den Antrag auf Einbürgerung hat der Angeklagte wegen des Verfahrens zurückgenommen. Für eine erneute Bearbeitung wird er nun mit seinem Anwalt zusammenarbeiten, um ähnlich schwerwiegende Fehler zu vermeiden

© SZ vom 19.05.2015 / . - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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