Ebersberg:Kleine Geschäfte unter Freunden

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Amtsgericht verurteilt 29-Jährigen wegen Drogenhandels zu Bewährungsstrafe

Von Jessica Morof, Ebersberg

Eigenverbrauch oder Verkauf? Diese Frage trieb die Anwesenden einer Verhandlung am Amtsgericht Ebersberg jüngst um. Auf der Anklagebank saß ein 29-Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft den Handel mit Marihuana in mehreren Fällen vorwarf. Der Verteidiger des Angeklagten widersprach: Nur ein einziges Mal habe sein Mandant die Droge veräußert; den Rest habe er nur für den Eigenkonsum bereitgehalten. Immerhin konsumierte der Mann aus dem Landkreis pro Tag etwa ein Gramm - die in der Wohnung gefundene Menge entspreche also etwa einem Monatsvorrat.

Zur Last geworfen wurden dem Angeklagten zwei Vergehen. Zum einen soll er im Juli 2014 etwa 87 Gramm Marihuana an einen Bekannten verkauft haben, um dadurch Gewinn zu erzielen. Der Wirkstoffanteil des Rauschmittels belief sich laut Gutachten auf etwa zehn Prozent. Diesen Anklagepunkt räumte Rechtsanwalt Martin Kämpf im Namen des Mandanten, der sich selbst nicht äußern wollte, auch unumwunden ein. "Es wurde nicht aus einer Art Samaritertum weitergegeben", beantwortete Kämpf die Frage des Richters nach der Gewinnabsicht.

Laut Aussagen der beiden Abnehmer - die mit Verspätung vor Gericht erschienen und sich jedes Detail aus der Nase ziehen ließen - seien der Mann und die Frau aus dem Nachbarlandkreis Erding am Tattag zu ihrem Bekannten gefahren. Zuvor habe man sich über die Abnahmemenge, den Preis - 7,50 Euro pro Gramm - sowie über Übergabezeit und -ort per Whatsapp verständigt. Da die Polizei eine Telefonüberwachung eingerichtet hatte, konnte sie das Pärchen auf dem Heimweg stoppen und das Marihuana sicherstellen.

Der zweite Anklagepunkt der Staatsanwaltschaft bezog sich auf eine Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im Oktober 2014. Dabei hatte die Polizei etwa 20 Gramm Marihuana sowie neun Gramm Marihuanastängel sicherstellen können. Außerdem besaß der Angeklagte diverses Zubehör, das auch zum Verkauf von Rauschgift genutzt werden könnte: darunter eine Waage, Gefrierbeutel, eine Kaffeemühle und anderes Verpackungsmaterial. Aus diesem Grund ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der junge Mann zusätzlich zu dem Fall im Juli mehrmals erwerbsmäßig mit Marihuana gehandelt habe.

Dieser Aussage widersprach der Rechtsanwalt aber entschieden. Das seien lediglich Vermutungen, im Zweifel müsse man aber von der Unschuld seines Mandanten ausgehen. Dieser habe in dem fraglichen Zeitraum 2014 beinahe täglich selbst Marihuana konsumiert - etwa ein Gramm jeweils. Damit sei die sichergestellte Menge etwa der Vorrat für einen Monat. Finanziert habe er das nicht etwa durch den Verkauf der Droge, sondern durch seine kostengünstigen Lebenswandel: Der 29-Jährige sei zwar damals keiner Arbeit nachgegangen, habe aber im Haus der Eltern gelebt und sei von der Mutter finanziell unterstützt worden.

Dieser Argumentation folgten auch Richter Markus Nikol und die beiden Schöffen. Am Ende wurde der Angeklagte aufgrund der nicht geringen Menge Marihuanas, die er verkauft hatte, sowie wegen des Besitzes der Droge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Allerdings setzte das Gericht die Strafe zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe aus, da besondere Umstände vorlagen: Inzwischen habe der Angeklagte den Konsum der Droge beinahe komplett eingestellt, sicherte der Rechtsanwalt zu.

Außerdem habe er seine Lebensweise insgesamt geändert: Er mache inzwischen eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann, die ihm viel Spaß bereite, wie Verteidiger Martin Kämpf erläuterte. Dass der 29-Jährige geständig war, wurde ihm ebenfalls zu seinen Gunsten ausgelegt. Trotzdem muss der junge Mann zusätzlich 750 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, sowie nochmals 750 Euro an die Staatskasse. Auch wurde ihm vom Gericht zur Auflage gemacht, innerhalb eines Jahres insgesamt sechs Mal eine ambulante Drogenberatungsstelle zu besuchen.

© SZ vom 25.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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