Ebersberg:Keine Fragen

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Bürger nutzen die Informationsfreiheitssatzung des Landkreises bisher überhaupt nicht

Die Mitarbeiter im Ebersberger Landratsamt machen derzeit zwar viele Überstunden, an der vor genau einem Jahr beschlossenen Informationsfreiheitssatzung liegt das allerdings nicht. Denn bisher gab es keine einzige Anfrage, bei der sich Bürger auf diese Satzung bezogen haben. Das erfuhren die Mitglieder des Kreistags bei ihrer jüngsten Sitzung.

Dass sie jährlich über die Zahl und Art der Anfragen informiert werden wollen, hatten die Kreisräte im Sommer 2014 gleich mitbeschlossen. Denn die neue Transparenzoffensive war von Teilen der Verwaltung und einigen Kreisräten durchaus kritisch gesehen worden: Zu groß werde der Aufwand, der dann durch Bürgeranfragen entstehe, befürchteten einige. Denn der Blick in die Akten des Landkreises wurde durch die neue Satzung für Bürgerinnen und Bürger zum Jahresbeginn deutlich vereinfacht: Waren sie in der Vergangenheit auf das Entgegenkommen der Mitarbeiter im Landratsamt angewiesen, so können sie jetzt auf ihr Recht pochen, Unterlagen einzusehen - sofern es sich nicht gerade um personenbezogene Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Je nach Aufwand werden dafür auch Gebühren erhoben. Doch bisher wurde diese Möglichkeit noch gar nicht genutzt. Zwar haben Bürgerinnen und Bürger immer wieder Akteneinsicht beantragt, aber vor allem dann, wenn sie selbst Verfahrensbeteiligte sind. Auch Anfragen im Zuge des Umweltinformationsgesetzes, das freien Zugang zu Umweltinformationen ermöglicht, wurden bisweilen gestellt.

Die Erfahrungen beim Landkreis decken sich stark mit denen in Gemeinden, in denen die Satzung längst erlassen wurde. In Poing etwa, wo die Satzung seit 2012 gilt, gab es laut Rathaus-Sprecher Thomas Stark bisher eine einzige Anfrage. In dieser wollte ein Anwohner Informationen zum neuen Bebauungsplan für Alt-Poing. Allerdings wäre dafür die Satzung nicht nötig gewesen, so Stark, diese Information hätte die Gemeinde ohnehin zur Verfügung gestellt. Auch in Grafing, wo die Satzung Mitte 2014 eingeführt worden war, hatte die Bürgermeisterin nach einem Jahr von einem überraschend geringem Interesse der Bürger berichtet.

© SZ vom 18.12.2015 / moo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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