Ebersberg:Keine Bagatelle

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Ein Jugendlicher aus dem Landkreis, der einer 13-Jährigen ein obszönes Foto gemailt hat, wird zu Sozialdienst verurteilt

Von Annalena Ehrlicher, Ebersberg

Hochnotpeinlich war einem 19-Jährigen aus dem westlichen Landkreis sein Verhalten, für das er sich vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten musste: Im Juni vergangen Jahres hatte der junge Mann einer damals 13-Jährigen Bekannten ein Bild seines erigierten Gliedes per Whatsapp-Nachricht zukommen lassen. Was unter Gleichaltrigen als Scherz abgetan werden kann, hätte in diesem Fall unschön enden können für den Auszubildenden. Denn: "Der Tatbestand von sexuellem Missbrauch von Kindern ist eben auch mit dem Zeigen von pornografischen Bildern erfüllt", erklärt eRichter Dieter Kaltbeitzer dem Angeklagten nach der Urteilsverkündung. Der Verdacht der Pädophilie wurde zu keinem Zeitpunkt geäußert.

Der inzwischen 19-Jährige gab die Tat bereits zu Beginn der Verhandlung zu - auf Nachfrage, warum er das Bild geschickt habe, zuckte er mit hochrotem Kopf mit den Schultern. Er habe "unüberlegt gehandelt", gab er an, sei sich über die Konsequenzen nicht im Klaren gewesen. Kennengelernt hatten sich die beiden Heranwachsenden über gemeinsame Bekannte, eine Freundschaft bestand jedoch nicht, sie hatten sich nur wenige Male gesehen. "Woher hatten Sie denn die Nummer des Mädchens?", fragte Richter Kaltbeitzer. Eine Bekannte hatte sie ihm gegeben. Dem Senden des obszönen Fotos ging nach vorliegenden Beweisen ein Dialog voraus, in dem der Angeklagte die 13-Jährige in Vulgärsprache fragte, ob sie Geschlechtsverkehr haben wolle. Auf ihre Nachfragen, wer er sei, ging er zunächst nicht ein und gab sich dann als "Flo aus München" aus. "Kennst du mich denn nicht mehr? Wir haben rumgefummelt und rumgemacht", stand in einer der Nachrichten, die Richter Kaltbeitzer verlas. "Was haben Sie denn damit bezweckt?", fragte er den Auszubildenden wiederholt. Der junge Mann konnte keine Antwort darauf geben. Auch den auf das Schicken des Fotos folgenden Dialog konnte er bei der Verhandlung nicht mehr nachvollziehen. Das Mädchen gab zwar an, sie habe zunächst "lachen" müssen. Dennoch reagierte sie auf das Foto empört, bezeichnete ihn als "Ekligen" und empfahl ihm, "mal klar zu kommen." Seine Antwort fiel entsprechend grob aus. Die Verlesung dieses Dialoges war dem Auszubildenden sichtbar unangenehm. Vorgekommen sei etwas in der Richtung vorher noch nie, "wird es auch nicht", sagte er.

Als "naiv" und dem Elternhaus noch lange nicht entwachsen schätzte ihn Jugendgerichtshelfer Bernhard Wacht ein - ein Eindruck, der sich während der Verhandlung verstärkte. "Tut mir leid, dass ich so einen Schmarrn gemacht hab", entschuldigte sich der Angeklagte bei der heute 14-Jährigen. Der Verteidiger fragte vorsichtig, ob er die Aufforderung durch das Mädchen, ihr ein Foto zu schicken, möglicherweise sexuell verstanden habe. Nach kurzem Nachdenken verneinte der Angeklagte das: "Ne, ich glaub nicht."

Das umfassende Geständnis sowie die mangelnde Reife und Reue des Angeklagten waren Auslöser für das relativ milde Urteil, das dem Vorschlag der Jugendgerichtshilfe folgend nach Jugendstrafrecht gefällt wurde. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 200 Euro sowie zwei Tagen Sozialem Dienst verurteilt. Er trägt die Verfahrenskosten.

© SZ vom 10.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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