Ebersberg:Haft nach Angriff auf Verlobte

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Ein 23-jähriger Hausmeister, der seine frühere Verlobte niedergestochen hat, ist vor dem Landgericht München II wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Während und nach der Urteilsbegründung spielten sich dramatischen Szenen im Gerichtssaal ab. Die Mutter des Angeklagten schrie und geriet völlig außer sich, als ihr die Richter verboten, ihren Sohn zu umarmen. Um die Sicherheit aufrechtzuerhalten, waren bei der Urteilsbegründung zeitweise acht bis zehn Wachtmeister im Saal. Normalerweise sind es bei einem Angeklagten zwei.

Zwischen dem Hausmeister und seiner damaligen Verlobten war es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. Der 23-Jährige Jordanier empfand die Kleidung seiner Verlobten als viel zu freizügig. Nach einem Discobesuch Ende November 2015 hatte die ebenfalls 23-Jährige dem Angeklagten eröffnet, dass sie ihn nicht heirate, weil sie sich nicht von ihm einsperren lasse. Dann kam es zum Streit. In dessen Verlauf griff der Hausmeister nach einem Küchenmesser mit einer knapp zwanzig Zentimeter langen Klinge und stieß diese in den linken Oberbauch seiner Verlobten. Danach zog er das Messer wieder heraus. Erst als seine Verlobte ihn bat, einen Notarzt zu alarmieren, tat dies der Angeklagte. Bei der Urteilsbegründung warf der Vorsitzende, Richter Oliver Ottmann, dem Hausmeister vor, er habe ein vormodernes Frauenbild und habe es darauf abgesehen gehabt, seine Verlobte zu kontrollieren.

© SZ vom 06.09.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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