Ebersberg:Haare-Raufen

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Ein Weißbierglas hat eine Auszubildende in Poing nach dem Straßenfest im Vorjahr an den Kopf bekommen. (Foto: Johannes Simon)

Schülerin verletzt Auszubildende mit Weißbierglas

Von Sebastian Hartinger, Ebersberg

Wortwörtlich in die Haare gekriegt haben sich im vergangenen Jahr zwei Frauen in Poing. Nach dem Straßenfest im Sommer kam es zwischen den Beiden zu einer körperlichen Auseinandersetzung in einer Bar, die damit endete, dass eine heute 17-jährige Schülerin einer 23 Jahre alten Auszubildenden ein Weißbierglas ins Gesicht schlug. Das Amtsgericht befand die Schülerin nun der gefährlichen Körperverletzung schuldig, unterstellte ihr keine böse Absicht, aber einen "bedingten Vorsatz".

"Nach dem Straßenfest habe ich einen Tisch in der Bar reserviert, um in meinen Geburtstag reinzufeiern", erklärte die Auszubildende. Im Laufe des Abends habe sich die Gruppe aufgeteilt, um zwei Uhr wollte sie jedoch zum Tisch zurückkehren. Dort seien aber nun fremde Leute gewesen, ihre Gläser waren leer getrunken oder zerstört worden. Daraufhin habe sie die Gruppe mehrmals darauf hingewiesen, den Platz zu verlassen. Ein Junge habe daraufhin angefangen, sie zu beschimpfen. Er habe sie "total beleidigt, als Schlampe, und teilweise mit Wörtern, die ich zuvor noch nie gehört habe". Der so Beschuldigte sagte aber aus, dass es zu keinerlei Beschimpfungen gekommen sei. "Ich wollte sie nur beruhigen." Die Angeklagte hätte ihm daraufhin aber mehrere Ohrfeigen verpasst, die er ohne große Gegenreaktion hinnahm.

Die Lage eskalierte erst, als seine damals 16-jährige Freundin dazwischen ging. Die beiden Mädchen packten sich gegenseitig an den Haaren. "Ich habe nichts mehr gesehen und wollte ihr das Bier drüberschütten, um mich zu wehren. Es war nicht meine Absicht sie zu treffen", erklärte die Schülerin, die mit dem Weißbierglas, das sie in der Hand hielt, der Auszubildenden eine Platzwunde zufügte. "Ich habe eine ein Zentimeter große Narbe über dem linken Augen, war drei Tage krankgeschrieben, und habe immer noch leichte Schmerzen beim Schminken und Gesicht abwaschen", beschreibt die 23-Jährige ihre Verletzung.

Wie genau das mit dem gegenseitigen Haareziehen ablief, konnten beide Angeklagten nicht mehr genau beschreiben. Kurz nach der Tat wurden bei der Verletzten 1,5 Promille Alkohol im Blut festgestellt, während die 16-Jährige gerade bei ihrem ersten Bier gewesen sein will. Das Opfer berichtet, sie habe danach noch einmal Bier ins Gesicht geschüttet bekommen. Dies bestätigt auch ihr Freund. Die Gruppe um die Schülerin verneint dies aber.

Nach der Tat wurde die Auszubildende von ihren Freunden auf die Toilette gebracht, da sie stark am Kopf blutete. Aus diesem Grund, erzählte die Gruppe, habe sie ihre Kontrahentin nicht mehr nach ihren Personalien befragen können. Später sei diese nicht mehr aufzufinden gewesen. Für sie sei der Fall damit beendet gewesen, erklärt der Freund des Opfers. Nur durch Zufall habe er später gehört, wie draußen jemand lachend erzählt, seine Schwester habe heute in der Bar ein anderes Mädchen blutig geschlagen. "Ich habe ihn dann zur Rede gestellt", berichtet er. So habe er den Namen des Mädchens herausbekommen.

Das Verfahren gegen die Auszubildende wurde gegen eine Auflage von 350 Euro eingestellt. Die 17-jährige Schülerin hingegen wurde vom Gericht für schuldig befunden. Ihre Mutter hatte zuvor zwar gesagt: "Ich habe das Gefühl, sie wollte nur den Streitschlichter machen". Zu ihren Gunsten sprachen laut dem Gericht auch, dass sie keine Vorstrafen besitze und die Tat nicht absichtlich begangen habe. Die Angeklagte beteuerte abschließend nochmals, dass es ihr leid tue. "Ich wollte sie nicht verletzen, sondern aus der Situation rauskommen." Trotzdem sprach der Richter von einem bedingten Vorsatz. Auch wenn sie nichts gesehen hätte, musste sie bei dieser Bewegung mit einer Verletzung rechnen, erklärte er. Die Angeklagte habe Glück gehabt, dass es nicht zu schlimmeren Verletzungen gekommen ist. Außerdem waren ihre Freunde um sie herum gestanden, weshalb sie keinen Grund hatte, sich in dieser Form zu verteidigen. Sie wurde zu vier Tagen Sozialdienst verurteilt.

© SZ vom 15.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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