Ebersberg:Gut gedacht, schlecht gemacht

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Betrug bleibt Betrug. (Foto: dpa)

Um die Familie zu versorgen, betrügt ein Ehepaar aus dem Landkreis Ebersberg das Sozialamt.

Von Max Nahrhaft, Ebersberg

Betrug bleibt Betrug, auch wenn die Absicht dahinter vielleicht eine gute ist. Das durfte nun auch ein Ehepaar aus dem südlichen Landkreis erfahren, das vom Amtsgericht in Ebersberg wegen mehrfachen Betrugs verurteilt wurde. Die Beiden haben über Jahre Arbeitslosengeld vom Jobcenter bezogen, während der Ehemann weiterhin als Selbstständiger gearbeitet hat. Das zusätzliche Geld haben die Eheleute allerdings nicht für sich selbst genutzt, sondern sie versorgten damit ihre Verwandtschaft.

Die nun angeklagten Eheleute betrieben jahrelang gemeinsam ein Unternehmen für Hausmeistertätigkeiten und Gebäudereinigung. Reich wurden sie zwar nicht davon, aber das Leben war unbeschwert. Dann erlitt vor sechs Jahren der Mann einen schweren Arbeitsunfall. Seitdem ist er auf einem Auge blind und einseitig taub. Auch die Beweglichkeit einer Schulter und eines Knies sind durch die Unfallfolgen eingeschränkt. Arbeiten konnte er darum kaum noch, die Einnahmen blieben aus und die Versicherungsschulden häuften sich an.

Hinzu kam, dass die gemeinsame Tochter in Osteuropa lebte und noch arbeitssuchend war. Dort erhielt sie allerdings keine Sozialleistungen und war auf die Hilfe der Eltern angewiesen. Hilfe benötigten aber auch die Eltern der angeklagten Ehefrau. Sie konnten kaum von ihrer eigenen Rente leben und hofften ebenfalls auf Geld. Trotz teilweiser Arbeitsunfähigkeit des Mannes musste das Ehepaar also für den Lebensunterhalt von fünf Personen sorgen.

Das Geld war für die Tochter und die Schwiegereltern bestimmt

Darum beantragten sie zwar Arbeitslosengeld, verheimlichten aber ihre spärlichen Einkünfte aus dem Hausmeisterservice. "Wir wollten uns damit nicht selbst bereichern, sondern haben unserer Tochter und meinen Schwiegereltern geholfen", sagte der Ehemann aus. Die 50-jährige Ehefrau erklärte: "Mir tut das alles sehr Leid, verstehen Sie, wir mussten die Rechnungen bezahlen."

Knapp drei Jahre lang beantragten sie insgesamt acht Mal die Unterstützung und gaben das Geld direkt an die Tochter und die Eltern weiter. Dann jedoch war Schluss mit dem Geschäftsmodell: Im Jahr 2013 wurde das Jobcenter auf den Betrug aufmerksam und hat ihn zur Anzeige gebracht.

Beide erhielten dafür nun Bewährungsstrafen über neun beziehungsweise elf Monate. Dazu kam eine sogenannte Arbeitsauflage von 80 Stunden, die sie in Form von sozialem Dienst, also gemeinnütziger Arbeit, ableisten müssen. Das Ehepaar zeigte sich vollumfänglich geständig und einsichtig. Sie würden alles dafür tun, so schnell wie möglich wieder auf eigenen Beinen zu stehen und ihre Versicherungsschulden zu begleichen.

© SZ vom 04.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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