Ebersberg:Gleiches Recht für alle

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Nachbar klagt vergeblich gegen Bauvorhaben nebenan

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Der Blick ins Grüne ist schon etwas Schönes. Einem Ebersberger ist dieser Ausblick sogar so ans Herz gewachsen, dass er ihn jetzt vor dem Verwaltungsgericht einklagen wollte. Dieses sollte seinen Nachbarn verbieten, auf ihrem Grundstück ein weiteres Haus zu errichten - wie es der Kläger in seinem eigenen Garten bereits vor Jahren getan hatte.

Konkret geht es um ein Grundstück in der Nähe der Kreisklinik, das derzeit mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut ist. Die Besitzer wollen nun im hinter dem Haus gelegenen großen Garten ein weiteres Haus bauen. Weder für die Stadt Ebersberg noch für das Landratsamt stellte dies ein Problem dar, sowohl der zuständige Ausschuss des Stadtrates wie auch das Bauamt im Landratsamt genehmigten das Vorhaben. Doch obwohl dies schon ein Jahr zurückliegt, konnte auf dem Grundstück noch nichts gebaut werden, und das liegt am Nachbarn. Der beruft sich auf einen alten Bebauungsplan der Stadt Ebersberg, wonach die Gärten in der Straße teilweise als Grüngürtel eingetragen sind, also aus ortsplanerischen Gründen nicht bebaut werden dürfen. Auch der Stadt und dem Landratsamt ist diese Tatsache bekannt, sie hatten dem Bauwerber darum eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt, sodass er sein Haus innerhalb des Grüngürtels bauen darf.

Genau wie dem Kläger: Der hatte bereits vor einigen Jahren ein zusätzliches Haus in den Grüngürtel auf seinem Grundstück bauen lassen, fühlte sich durch die den Nachbarn nun erteilte Befreiung dennoch ungerecht behandelt. Denn ihm sei damals nur gestattet worden, sechs Meter weit in den Grüngürtel hinein zu bauen, den Nachbarn hingegen habe man erlaubt, ihr neues Haus acht Meter weit in den geschützten Bereich zu stellen. Dies sei eine klare Ungleichbehandlung, argumentierte der Kläger gegenüber dem Gericht, die Befreiung sei daher unzulässig.

"So etwas erleben wir selten", sagte die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl. "Der Kläger hat etwas bekommen, was andere nicht bekommen sollen." Dass die Befreiung, wie vom Kläger angeführt, hier angeblich größer sei als bei ihm selbst, spiele gar keine Rolle. Die Kammer habe bereits ernsthaft überlegt, ob man diesen Fall überhaupt verhandeln könne oder ob man die Klage nicht von vornherein als unzulässig ablehnen müsse. Auf jeden Fall habe sie keine Aussicht auf Erfolg, stellte die Vorsitzende klar. Grund dafür ist natürlich vor allem das neue Haus des Klägers, dieses sei eindeutig als Bezugsfall zu werten und damit habe auch der Nachbar das Recht, ein Haus in den Grüngürtel zu bauen. Den es im Übrigen wohl ohnehin nur noch auf dem Papier gebe: "Das ist ein echt alter Bebauungsplan, die rückwärtigen freien Gärten bestehen nicht mehr."

Der Kläger wollte sich damit allerdings nicht abfinden, als weiteres Argument gegen das neue Nachbarhaus führte er angebliche Verfahrensfehler bei der Erteilung der Baugenehmigung an. "Da gehen Sie einfach von falschen rechtlichen Voraussetzungen aus", belehrte ihn Richter Josef Beil. "Mängel im Verfahren betreffen nicht Ihre Belange". Deutlicher wurde die Vorsitzende: "Sie sind nicht die Bauaufsicht, nur im Rahmen Ihrer Rechte können Sie dagegen vorgehen, alles andere geht Sie nichts an." Und seine eigenen Rechte seien durch das Vorhaben eben nicht verletzt worden, daher habe seine Klage auch keine Aussicht auf Erfolg. Zurückziehen wollte er diese indes nicht, sodass er wohl in den nächsten Tagen per Post das schriftliche Urteil des Gerichts zu seinen Ungunsten im Briefkasten finden wird.

© SZ vom 19.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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