Ebersberg:Gemeinsame Sache

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Vorbestraftes Diebespärchen klaut Geldbeutel und Handy

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Statt fetter Beute gab es für ein Pärchen aus dem südlichen Landkreis dicken Ärger. Die beiden, ein 25-Jähriger und seine 31-jährige Freundin, wurden beschuldigt, einer Frau in die Tasche gegriffen und dabei Bargeld und ein Mobiltelefon gestohlen zu haben. Gelohnt hat sich die Aktion allerdings nicht - der Wert des Diebesgutes belief sich auf knapp 100 Euro. Trotzdem wurden sie vom Amtsgericht zu empfindlichen Strafen verurteilt: Der 25-Jährige bekam eine Haftstrafe von acht, seine Freundin von fünf Monaten - beide allerdings auf Bewährung. Die 31-Jährige muss außerdem den Schaden zurückzahlen und 400 Euro an eine soziale Einrichtung spenden, ihr arbeitsloser Freund 50 Stunden soziale Arbeit leisten.

Die beiden Angeklagten machten zur Sache keine konkreten Angaben, allerdings räumte der 25-Jährige die Vorwürfe ein, während seine Freundin die Tat leugnete. Das Gericht hatte dennoch wenig Zweifel an der Schuld beider, wozu auch die Aussage der Geschädigten beitrug. Diese schilderte, wie sie an dem betreffenden Tag ihre Kinder vom Kindergarten abgeholt hatte. Während sie diese in die Wohnung brachte, stellte sie ihre Sachen kurz im Treppenhaus ab. Dort sei ihr auch die Angeklagte begegnet. Diese habe sie wenig später vom Fenster aus auf der Straße gesehen, genau wie ihren Freund. Die beiden seien dann Hand in Hand weggegangen. Als sie kurze Zeit später ihre Tasche holte, habe sie gesehen dass diese offen stand und eine Brieftasche mit Geld und Ausweisen sowie ihr Mobiltelefon daraus verschwunden waren, so die Geschädigte weiter. Sie habe dann schnell die Kinder zu den Nachbarn gebracht, sei den beiden Unbekannten nachgelaufen und habe sie zur Rede gestellt. Die Angeklagte, welche die Zeugin im Gerichtssaal wiedererkannte, habe die Brieftasche zurückgegeben und behauptet, diese auf der Straße gefunden zu haben. Bei Bekannten, die in der Nähe wohnen, habe die Zeugin dann die Polizei gerufen.

Dass das Urteil trotz des überschaubaren Schadens relativ hart ausfiel, lag auch daran, dass die beiden für die Justiz keine Unbekannten sind. Die 31-Jährige, die derzeit als Zahnarzthelferin arbeitet, hat bereits drei Vorstrafen, allerdings nicht einschlägig sondern wegen Verkehrsdelikten und Beleidigung. Ihr Mitangeklagter dagegen hat in den vergangenen Jahren so ziemlich die gesamte Palette der Kleinkriminalität absolviert und mit Beginn seiner Strafmündigkeit eine Verurteilung nach der anderen kassiert. Seit 2005 ist er insgesamt sieben Mal verurteilt worden unter anderem wegen Diebstahl, Hehlerei, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Zum Zeitpunkt des Diebstahls befand er sich außerdem in offener Bewährung.

Warum er und seine Freundin im Februar dieses Jahres beschlossen, sich aus der Handtasche einer 42-Jährigen zu bedienen, blieb in der Verhandlung offen. Die beiden Angeklagten wirkten meist teilnahmslos. Besonders der 25-Jährige, der nach Angaben seines Verteidigers und seiner Freundin derzeit ein Methadon-Programm absolviert, schien teilweise so abwesend, dass ihn die Richterin mehrmals direkt ansprach, um ihn zu fragen ob er alles verstehe. Etwas munterer wurde er nur, als sich Gericht und Verteidigung darüber austauschten, warum der Angeklagte seine Sozialstunden aus einer früheren Verurteilung nicht abgeleistet habe. "Wenn ich das höre, flipp' ich gleich aus", schimpfte daraufhin der Angeklagte. Seine Freundin versuchte zu erklären, dass der 25-Jährige schon versucht habe, die Stunden abzuleisten, aber leider von seiner Bewährungshelferin die falsche Telefonnummer eines Arbeitgebers bekommen habe, worauf er es eben wieder gelassen habe: "Da kann man halt nichts machen."

Einen bemerkenswerten Auftritt hatte zuletzt noch eine Zuschauerin, die, nachdem sie durch lautes Tippen auf ihrem Mobiltelefon auffiel, sich als Vermieterin der Geschädigten vorstellte, die um den sozialen Frieden in der Nachbarschaft besorgt sei. Als sie nach der Verhandlung ankündigte, sie werde bei der Gemeinde vorsprechen um dem 25-Jährigen zu einer Stelle zu verhelfen, wo er seine Sozialstunden ableisten könne, war dieser tatsächlich nahe am Ausflippen - genau wie seine Freundin. Lediglich das schnelle Eingreifen der Verteidiger verhinderte, dass sich die Verurteilten noch im Gericht weiteren dicken Ärger einhandelten.

© SZ vom 17.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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