Ebersberg:Geflügelpest erreicht Landkreis

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Bei zwei untersuchten Wildvögeln aus dem nördlichen Kreisgebiet sind Vogelgrippeviren nachgewiesen worden. Das Veterinäramt rät Züchtern zu besonderer Hygiene.

Von Johannes Hirschlach, Ebersberg

Die Vogelgrippe hat den Landkreis Ebersberg erreicht. In zwei untersuchten Tierkadavern aus dem Landkreis wies das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Form des Virus', den Subtyp H5, nach. Das gab das LGL am Mittwochnachmittag bekannt, später auch das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Die verendeten Vögel, eine Reiherente und ein Schwan, waren am Wochenende am Speichersee, beziehungsweise am Montag am Michaeliweiher bei Forstinning entdeckt und der zuständigen Polizeiinspektion Poing gemeldet worden.

Noch am Montag schickten Mitarbeiter des Veterinäramtes - zwecks Wildvogel-Monitoring, eine Stichprobenreihe zur Seuchenprävention - die Tiere zur Untersuchung an das LGL. Zur genaueren Bestimmung liegen inzwischen Gewebeproben der Vögel im Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), vor. Dort soll geklärt werden, ob es sich um den derzeit grassierenden Erreger H5N8 oder eine andere Unterkategorie der Geflügelpest handelt.

Sollte dort das Virus endgültig bestätigt werden, wäre dies der erste nachgewiesene Fall eines Vogelgrippe-Erregers im Landkreis. "Wir hatten 2006 ein paar Verdachtsfälle, aber das hat sich nie bestätigt", sagt Birgitt Huber vom Veterinäramt. Nachdem die Geflügelpest in Bayern Anfang November zunächst am Bodensee aufgetreten war, mehren sich seit zwei Wochen die Fälle im gesamten Freistaat.

In Oberbayern ist inzwischen die Hälfte aller Landkreise betroffen

Inzwischen sind laut LGL 17 bayerische Landkreise und die kreisfreien Städte Nürnberg und Ingolstadt betroffen. Allein zehn davon liegen in Oberbayern, die Hälfte aller Landkreise im Bezirk sind somit betroffen.

Für die Geflügelhalter rund um Ebersberg ändert der Befund in der Praxis wenig: Bereits seit vergangenem Freitag gilt in ganz Bayern die Aufstallpflicht - wer Hühner, Enten, Puten und anderes Nutzgeflügel züchtet, darf dieses auf zunächst unbestimmte Zeit nicht mehr im Freien tun. Auch Geflügelmärkte verbietet die Anordnung. Das soll eine Übertragung der Krankheit von Wildvögeln auf Hausgeflügel und damit angeordnete Massentötungen verhindern.

Das Virus verbreitet sich vor allem über den Kot und andere Sekrete der Tiere. Das Veterinäramt hat auf der Internetseite des Landratsamtes einen Leitfaden für Geflügelzüchter zur Verfügung gestellt und rät darin zu besonderen Hygienevorschriften. Unter anderem solle man Stallkleidung nicht aus dem Gebäude tragen und nach Benutzung intensiv desinfizieren.

Der Subtyp H5N8 befällt vor allem Wassergeflügel, Singvögel seien kaum betroffen, sagt Birgitt Huber über das Virus, dessen Ursprung Forscher des Friedrich-Loeffler-Instituts in Russland vermuten. "Der Vogelzug ist bei der Verbreitung ein verstärkender Faktor", sagt Huber. Wer einen Vogelkadaver findet, sollte dies dem Veterinäramt unter der Telefonnummer (08092)823 454 melden.

Das Tier dürfe "nicht mit bloßen Händen angefasst werden", warnt Huber. Zwar habe H5N8 Menschen noch nicht gefährdet, heißt es in einer Risikobewertung des FLI. Jedoch seien "verlässliche Aussagen zur Virulenz des derzeit grassierenden Erregers auf Grund der genetischen Variabilität noch nicht sicher möglich." Heißt: "Je schneller und öfter sich Tiere infizieren, desto schneller kann sich auch das Virus ändern", sagt Huber.

© SZ vom 24.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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