Ebersberg:Freispruch für vermeintlichen Drängler

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Von Anselm Schindler, Ebersberg

Es ist ein sonniger Dienstag-nachmittag im März. Ein Auto biegt von einem Waldparkplatz im Forst Richtung Ebersberg auf die Bundesstraße ab. Nur bis zu diesem Punkt decken sich die Aussagen von Angeklagtem und Zeugen, die damals beinahe einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätten. Nun wurde der Fall vor dem Ebersberger Amtsgericht verhandelt, Nötigung legte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last.

Der 57-jährige Zeuge, der sich als Opfer des aggressiven Fahrverhaltens des Angeklagten sieht, gerät fast in Rage, als ihn Richterin Vera Hörauf fragt, wie sich der von ihm angezeigte Angeklagte denn verhalten habe. Von Weitem habe dieser ihn schon mit der Lichthupe provoziert, er ringt um Worte, bezeichnet das Verhalten des Angeklagten als "Attacke". Dieser sei ihm dann mit hoher Geschwindigkeit sehr dicht aufgefahren, "ich dachte, er fährt mir jetzt rein", schildert der 57-jährige den Vorfall. Dann habe der Angeklagte zum Überholen angesetzt und ihn nach rechts abgedrängt. Nur 20 Zentimeter seien zwischen den Autos noch Platz gewesen, mutmaßt der Zeuge, wäre er weiter rechts gefahren, hätte das böse Konsequenzen haben können, erklärt er. "An dem Tag waren viele Spaziergänger und Radfahrer auf dem Radweg, die hätte ich totgefahren, wenn ich ins Schleudern gekommen wäre", so der Zeuge. In einer uneinsehbaren Kurve habe der Angeklagte ihn dann geschnitten und ausgebremst.

Der Angeklagte sieht die Sache freilich anders: Der Zeuge sei vor ihm unvermittelt aus dem Waldweg auf die Bundesstraße abgebogen, erklärt er Richterin Hörauf. Daraufhin habe er, der Angeklagte, stark abbremsen müssen. "Wr hat mich übersehen", sagt der mit Blick auf den Zeugen. Als er dann zum Überholen angesetzt habe, berichtet der Angeklagte, habe der 57-jährige ebenfalls an Geschwindigkeit zugelegt. Warum er sich dann nicht zurückfallen haben lassen, fragt Richterin Hörauf. Darauf hat der Angeklagte allerdings keine Antwort parat.

Kopfschütteln im Ebersberger Gerichtssaal. Für eine Verurteilung reiche die "abenteuerliche" Aussage des Zeugen nicht aus, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Richterin Hörauf schließt sich dieser Einschätzung an und spricht den Angeklagten frei.

© SZ vom 11.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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