Ebersberg:Falscher Anwalt muss ins Gefängnis

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Er hatte seine Anwalts-Zulassung verloren - und übte seinen Beruf unter falschem Namen weiter aus. Das hat für einen 54-Jährigen nun Folgen.

Anja Blum

Wer, wenn nicht er, hätte wissen müssen, dass es so endet: Ein Rechtsanwalt aus dem westlichen Landkreis ist am Donnerstag vom Ebersberger Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Wegen eines "ganzen Straußes an Vergehen", wie es der Staatsanwalt ausdrückte: Der Angeklagte arbeitete fünf Jahre lang als Anwalt, obwohl er 2005 seine Zulassung verloren hatte - weil er Gelder von Mandanten veruntreute. Um trotzdem weiter als Anwalt tätig sein zu können, verwendete er den Namen eines Kollegen, der zuvor in der gleichen Kanzlei gearbeitet hatte.

In dessen Namen betreute der 54-Jährige viele Mandanten, verfasste zahllose Schriftsätze und trat sogar vor Gericht auf. Doch nicht nur das: Der Jurist veruntreute erneut Gelder, indem er für seine Mandanten Forderungen bei Schuldnern eintrieb, das Geld aber nicht weiterleitete. "Da sei nichts zu holen", hatte er den Gläubigern weisgemacht. Aufgeflogen war das falsche Spiel erst, als ein Mandant sich über das fehlende Geld so sehr wunderte, dass er einen anderen Anwalt einschaltete.

Bis dahin waren innerhalb von fünf Jahren mehr als 400 Fälle verschiedener Tatbestände zusammengekommen - von Untreue und Betrug über Urkundenfälschung bis hin zum Missbrauch von Titel und Berufsbezeichnung. Zudem hatte der 54-Jährige bei einer eidesstattlichen Erklärung falsche Angaben gemacht. Der Staatsanwalt benötigte am Donnerstag etwa 45 Minuten, um allein die 30-seitige Anklageschrift vorzutragen.

Der Fall sei der derzeit größte in seinem Referat, sagte Richter Peter Hayler vor der Verhandlung: Die Akten des Verfahrens füllten mehrere Umzugskartons, außerdem waren mehr als 60 mögliche Zeugen benannt. Insofern zeigten sich alle Beteiligten des Schöffengerichts erleichtert, als der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ablegte. "Da haben wir uns eine äußerst umfangreiche Beweisaufnahme gespart", sagte Hayler.

Dies rechnete das Gericht dem 54-Jährigen denn auch positiv an, genauso wie die Tatsache, dass viele der veruntreuten Beträge nicht sehr hoch waren. Die Verhandlung zeigte, dass sich der Angeklagte mit dem Betrug kein luxuriöses Leben ermöglicht hatte, sondern lediglich versucht, enorme finanzielle Schwierigkeiten etwas abzumildern.

Nichtsdestotrotz sei der Gesamtschaden von mehr als 60000 Euro hoch, stellte Richter Hayler fest. Außerdem habe der ehemalige Anwalt hinsichtlich Dauer und Zahl seiner Taten eine erhebliche kriminelle Energie bewiesen. "Hinzu kommt, dass Sie zwei einschlägige Vorstrafen haben und unter offener Bewährung standen", so der Richter.

Der Angeklagte ließ seinen Verteidiger erklären, dass er es sehr bedauere, das Vertrauensverhältnis zu seinen Mandanten ausgenutzt zu haben. In seinem "letzten Wort" bat er um ein "mildes Urteil" - er wolle so gerne wieder ein normales Leben führen. In den vergangenen Jahren nämlich habe es "an allen Ecken gebrannt". Da habe er an die Folgen einfach nicht gedacht.

© SZ vom 25.02.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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