Ebersberg:Drohung per Whatsapp

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20-Jähriger wird von Amtsgericht zu Geldstrafe verurteilt

Von Johanna Feckl, Ebersberg

Er wolle sie bluten sehen, er wolle sie im Wald aufhängen: Drastische Gewaltfantasien über eine gemeinsame Bekannte hat ein 20-Jähriger in einer Sprachnachricht an Freunde in einer Whatsapp-Gruppe formuliert. Die 21-Jährige, über die der junge Mann sprach, bekam die Drohungen mit und nahm sie durchaus ernst: Sie zeigte den jungen Mann an. Vor dem Jugendgericht musste er sich nun wegen Bedrohung verantworten und wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

Vorangegangen war den indirekten Drohungen ein Streit wegen einer Firma, die der Angeklagte gemeinsam mit dem damaligen Freund der 21-Jährigen aufgezogen hatte und bei der die junge Frau ebenfalls mitarbeitete. Er habe den Verdacht gehabt, dass sie ihn aus dem Unternehmen werfen wollte, berichtete der Angeklagte vor Gericht. Weil er viel Zeit und Geld in die Firma investiert habe, sei seine Stimmung entsprechend aufgeladen gewesen. "Ja, die Nachricht habe ich aufgenommen", gab der Angeklagte in seiner Aussage ohne Umschweife zu. Er habe dem ganzen Druck, der auf ihm lastete, einfach Luft machen wollen. Ernst gemeint habe er seine Worte aber natürlich nicht. Deshalb habe er die Nachricht auch nicht direkt an sie, sondern an eine Gruppe aus seinem Kumpel und einem weiteren Freund gesandt.

Letzterer allerdings spielte die Sprachnachricht der jungen Frau vor, über die der Angeklagte so schreckliche Dinge gesagt hatte. "An dem Abend war ich dann einfach total fertig", berichtete sie vor Gericht. Das aber mehr aus Enttäuschung und noch nicht aus Angst. Erst, als der Angeklagte die 21-Jährige am nächsten Tag anrief, wie er es in seiner Sprachnachricht angekündigt hatte, "da war ich völlig perplex und habe Angst bekommen". Schließlich sei sie zur Polizei gegangen.

"Ich will ihm nichts Schlechtes, sondern dass es ihm etwas bringt", beteuerte die 21-Jährige. Obwohl sie eine Entschuldigung des 20-Jährigen annahm und durch den gemeinsamen Freundeskreis regelmäßig mit ihm in Kontakt kommt, hielt die junge Frau an ihrer Klage fest. "Ich will, dass er einmal erkennt, wie aggressiv er immer wird!" Sie hoffte wohl auf ein Wachrütteln bei dem Angeklagten - sie sowie Freunde und Familie würden sich Sorgen um ihn machen.

Dass diese Sorgen nicht ungerechtfertigt sind, bestätigte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe Bernhard Wacht, der über die familiären Probleme des jungen Mannes berichtete. Seit kurzem wohne der Angeklagte aber bei seinem Vater und fühle sich stabil. Eine Reife- und Entwicklungsverzögerung sah Wacht bei dem jungen Mann aus dem Landkreis aufgrund seiner familiären Situation definitiv gegeben.

Diesem Umstand trug auch das Gericht mit seinem Urteil Rechnung: 500 Euro in Raten von jeweils 100 Euro muss der Angeklagte für seine ausgesprochene Bedrohung bezahlen. Damit blieb Richter Dieter Kaltbeitzer unter der Forderung der Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer darauf hinwies, dass der 20-Jährige seine Ausbildung bereits abgeschlossen habe und "voll im Berufsleben steht".

© SZ vom 05.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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