Ebersberg:Der Ärger der Ausgeladenen

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Die Basis und AfD fühlen sich bei Veranstaltung übergangen

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Wer zu einer Veranstaltung nicht eingeladen wird, ist darüber nicht selten verärgert bis beleidigt. Ähnliche Gefühle plagen zur Zeit offenbar auch viele Mitglieder und Anhänger der Parteien "Die Basis" und AfD. Beide waren bei der Podiumsdiskussion des Kreisjugendrings (KJR) und des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) am vergangenen Sonntag nicht eingeladen. Die SZ war übrigens - entgegen entsprechender Statements des Erdinger AfD-Kreisvorsitzenden Wolfgang Kellermann und der Basis-Direktkandidatin Alexandra Motschmann - nicht Veranstalterin der Debatte, sondern hat nur darüber berichtet. In diesem Bericht werden die Veranstalter dementsprechend zitiert, man habe Basis und AfD nicht eingeladen, weil die Werte, welche von den zwei Parteien vertreten werden, den eigenen diametral gegenüberstünden.

Welche das sind, formuliert der KJR folgendermaßen: "Es soll dazu beigetragen werden, durch die Förderung freiheitlichen und demokratischen Handelns und kritischen Denkens junger Menschen einem Aufleben militaristischer, nationalistischer, rassistischer und totalitärer Gewalt entgegenzuwirken." Ob sich diese Ziele nun mit einer Partei vertragen, deren einige führende Vertreter höchstrichterlich als "Faschist" bezeichnet werden dürfen, mag man in der Tat bezweifeln. Auch bei der "Basis" gibt es nicht nur seitens des KJR und des BDKJ Zweifel an der Verankerung auf dem Boden des Grundgesetzes. Die Partei ist aus der "Querdenker"-Bewegung hervorgegangen, die der Verfassungsschutz mittlerweile als in Teilen extremistisch einstuft. Und erst am vorvergangenen Wochenende untersagte beispielsweise die Berliner Polizei vier Protest-Veranstaltungen der "Basis", mit der Begründung, diese seien ein Sicherheitsrisiko.

Bleibt die Frage, ob mangelnde Übereinstimmung in der Sache eine Aus- beziehungsweise Nicht-Einladung durch KJR und BDKJ rechtfertigen. Viele der Kommentatoren aus dem AfD- und Basis-Lager im Internet verweisen darauf, dass etwa der KJR ja auch durch öffentliches Geld gefördert werde - das trifft für den BDKJ ebenfalls zu - und darum quasi verpflichtet sei, genauso neutral zu sein, wie staatliche Stellen. Was in diesem Fall eben bedeuten würde, alle Direktkandidaten ohne Ansehen der Person oder Weltanschauung zur Diskussionsrunde einzuladen.

Vermutlich wäre diese Argumentation tatsächlich schlüssig, würde etwa das Landratsamt zu einer Podiumsdiskussion einladen. Dies ist hier aber nicht der Fall. So sind KJR und BDKJ trotz staatlichen Geldes keine staatlichen Stellen, ansonsten wäre jeder Verein, der einen Zuschuss von seiner Gemeinde bekommt, gleich eine Außenstelle derselben. Als eigenständige Organisationen können sich die Veranstalter darum auf ihr Hausrecht berufen und selbst entscheiden, wen sie einladen und wen nicht.

© SZ vom 08.09.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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