Ebersberg:Ausgenutzt und erwischt

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Zwei Männer geraten an Internetbetrüger und landen vor dem Ebersberger Amtsgericht

Von Karin Pill, Ebersberg

Dubiose Geschichten waren es, die zwei Männer aus dem Ebersberger Landkreis dazu verleiteten, ihre persönlichen Konten zur Verfügung zu stellen. Von Unbekannten erhielten sie Geld, das sie dann wiederum an Drittkonten weiterleiten sollten. Was Juristen unter dem Begriff "Geldwäsche" kennen, verstanden die beiden Männer, ein 42-Jähriger und ein 27-Jähriger, eher als Freundschaftsdienst. Doch die Freunde, denen sie da einen Dienst erweisen wollten, kannten sie nicht.

Die beiden Angeklagten waren offenbar Zwischenmänner für Internetbetrüger, die im Netz Menschen etwa per E-Mail kontaktieren und Geld von ihnen fordern oder - weil angeblich in Not geraten - erbetteln. Die Empfänger solcher Mails sollten meist vierstellige Beträge auf das Konto der Mittelsmänner überweisen, die transferierten es an den Versender der Mails. Einer der Betrüger, mit denen die Angeklagten in Kontakt waren, habe den Namen K. getragen, so die Aussage. Es waren Formulierungen wie: "Ich sage die Wahrheit und ich bin ein Christ. Vertrau' mir, ok?", die das Vertrauen der Angeklagten in die Unbekannten stärkten, wie sie erklärten.

Ob die Geschichte des Freundes echt sei oder nicht, ließe sich nicht beweisen, so der Staatsanwalt. Dennoch sei davon auszugehen, dass hier Leichtfertigkeit im Spiel war - wurden doch die beiden Angeklagten trotz dubioser E-Mails nicht stutzig. Trotzdem waren die beiden Männer geständig und räumten ein, Geld erhalten zu haben, das sie dann weiterleiteten. Im Fall des ersten Angeklagten führte das auch sehr schnell zu einem Urteil. Wegen leichtfertiger Geldwäsche wurde er zu 150 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt. Zudem muss er die Schadenssumme, die er verursacht hat, also 32 000 Euro, rückerstatten und die Kosten des Verfahrens tragen.

Bei dem zweiten Angeklagten war die Sache jedoch nicht so schnell abgewickelt. Sein Verteidiger sprach sich dafür aus, die beiden Verfahren zu trennen. Denn: "Mein Mandant hat weniger Schaden in weniger Fällen verursacht. Außerdem gibt es bei ihm keine Anzeichen von krummen Dingen", so der Verteidiger. Denn nicht sein Mandant hatte mit den zahlenden Frauen korrespondiert, um Geld von ihnen zu erhalten, sondern es war der Freundesfreund, K.. "Doch diese Frauen können wir als Zeuginnen nicht ausfindig machen. Wenn hier keine kriminelle Handlung vorliegt, hat auch mein Mandant keine Geldwäsche betrieben."

Das konnte die Richterin nicht abstreiten. Auch weil beim zweiten Angeklagten so wenig Monatseinkommen, 120 Euro, zur Verfügung stand, dass eine Geldstrafe ihn in den finanziellen Ruin treiben würde, wurde das Verfahren eingestellt gegen Schadenswiedergutmachung. Der 27-jährige Angeklagte muss eine Gesamtsumme von 1500 Euro für den nachverfolgbaren Schaden rückerstatten. Dieses Geld soll er nun durch gemeinnützige Arbeit in seiner Gemeinde verdienen.

© SZ vom 18.11.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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