Ebersberg:Aufruf zu Fairness und Sachlichkeit

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Landrat Niedergesäß reagiert auf Kritiker der Windräder im Forst

In einer Pressemitteilung hat Landrat Robert Niedergesäß (CSU) auf die Kritik der Schutzgemeinschaft Ebersberger Forst beziehungsweise der Kritiker der geplanten Windräder am nun laufenden Bürgerentscheid reagiert. "Gezielt wollen die Gegner zufällig gerade jetzt, wo die Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten versandt worden sind, Zweifel und Verunsicherung streuen und von der Sachdiskussion ablenken, ein Schelm wer Böses dabei denkt," so der Landrat.

Weiter schreibt er: "Ein essentieller Bestandteil unserer Demokratie ist es, dass man auf beiden Seiten stets fair und sachlich bleibt! Diese Grenze ist aus meiner Sicht jedenfalls dann überschritten, wenn falsche Behauptungen aufgestellt werden und die Durchführung des Bürgerentscheids als solcher von den Gegnern der Windkraft torpediert wird. Anscheinend haben manche - bei Weitem nicht alle - Windkraftgegner Angst vor einem basisdemokratischen Votum der Bürger. Ich denke, grundsätzlich müsste doch auch von den Gegnern der geplanten Windräder befürwortet werden, dass die Bürger überhaupt die Möglichkeit haben, dass sie gefragt werden und basisdemokratisch darüber abstimmen können."

In einer Pressemitteilung der Gegenseite wird von einem Juristen der Vorwurf erhoben, den Bürgern sei nicht klar, worüber sie im Bürgerentscheid abstimmen. Zugegebenermaßen,so Niedergesäß, sei die von der Rechtsaufsichtsbehörde vorgegebene Fragestellung aus rechtlichen Gründen leider etwas sperrig. "Auch uns wäre eine einfachere Frage lieber gewesen." Es geht im Bürgerentscheid einfach übersetzt um die Grundsatzfrage, ob im Ebersberger Forst maximal fünf Windräder errichtet werden sollen (= "Ja"), oder ob der Forst frei bleiben solle von Windrädern (= "Nein"). Bei einem mehrheitlichen "Nein" werden die Planungen abschließend eingestellt.

Soweit von den Kritikern darüber hinaus kolportiert werde, in der Fragestellung des Bürgerentscheids würden "in abstimmungsrelevanter Weise unzutreffende Tatsachen behauptet", überschreite dies die Grenzen ergebnisorientierter Sachauseinandersetzung. "Die maximale Anzahl von fünf Windrädern ist dem Kreistag in seiner sehr breiten parteiübergreifenden Mehrheit wie auch mir als Landrat sehr wichtig. Hierfür stehen wir politisch auch im Wort und haben dies entsprechend beschlossen", stellt Niedergesäß fest. Auch sei es "unredlich, den mit dem Freistaat Bayern ausverhandelten Vertrag auf Begrenzung der Anzahl der Windräder auf fünf in Frage zu stellen und politisch juristisch zerfieseln zu wollen." Die Bayerischen Staatsforsten verpflichteten sich, diese Begrenzung in ihren Verträgen mit allen privaten Projektentwicklern oder anderen Antragstellern umzusetzen.

"Es gibt keine Zweifel an der Seriosität dieser vertraglichen Lösung zwischen dem Landkreis Ebersberg und den Bayerischen Staatsforsten", schreibt Niedergesäß und verweist auf drei Hürden, die eine Überschreitung der Begrenzung auf fünf Windräder verhinderten: "1. Einen breiten Mehrheitsbeschluss des Kreistages, 2. einen Vertrag mit dem Freistaat und 3. einen Bürgerentscheid, der dies absichert." Wer die Seriosität dieser breiten Absicherung gezielt in Frage stelle und die Menschen so verunsichern wolle, müsse sich "ernsthaft die Frage stellen lassen, ob er als seriöser und glaubwürdiger Gesprächspartner zur Verfügung steht." Er habe zwar keinen Zweifel an der Expertise des befragten Juristen, "aber auch hier gilt die alte Weisheit 'zwei Juristen, vier Meinungen'", und es komme immer darauf an, mit welcher Intention man an eine solche Betrachtung herangehe. Nahezu alle Regelwerke dieser Welt seien "nicht auf Ewigkeit in Stein gemeißelt, sondern von Menschenhand gemacht und grundsätzlich veränderbar", da könne man auch das Grundgesetz in Frage stellen Er stimme mit dem Betriebsleiter der Staatsforsten Wasserburg, Heinz Utschig, überein: Eine Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Bayerischen Staatsforsten sei "der beste Bestandsschutz, den der Landkreis bekommen kann."

© SZ vom 26.04.2021 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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