Hundetrainer:"Als letzte Konsequenz gehe ich vor Gericht"

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Wenn Thomas Fichte das wünscht, laufen die Hunde bei dem Training auf dem weitläufigen Areal gehorsam durch Bögen und über Hindernisse. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Thomas Fichte ärgert sich, dass seine Berufserfahrung vor dem Gesetz nichts mehr wert sein soll.

Interview von Max Nahrhaft, Ebersberg

Vor knapp drei Jahren hat die bayerische Landesregierung ein Bundesgesetz umgesetzt, das es verbietet, ohne Erlaubnis der Veterinärämter gewerblich Hunde auszubilden. Die Erlaubnis, eine Hundeschule zu betreiben, erhält man seitdem nur, wenn man eine dreiteilige Prüfung bestanden hat. Nur wer Fachkenntnis und eine langjährige Praxis in der Ausbildung von Hunden nachweisen kann, sollte von der Prüfung verschont bleiben.

Darauf wollte sich auch Thomas Fichte berufen. Der Ebersberger ist seit mehr als 20 Jahren als Hundetrainer aktiv und hat sich während dieser Zeit viele Kenntnisse theoretischer und praktischer Art angeeignet. Dennoch sollte er so wie jeder andere an der Prüfung teilnehmen. Dieser - in seinen Augen - Ungerechtigkeit wollte Fichte nicht tatenlos zusehen, weswegen er zusammen mit über 170 anderen Hundetrainern aus dem Freistaat eine Petition beim bayerischen Landtag einreichte.

SZ: Was stört Sie an dem Gesetz der Landesregierung?

Thomas Fichte: Mir ging es hauptsächlich um die Umsetzung. Die Prüfung für uns Hundetrainer hat man komplett in die Hand der Tierärzte gelegt. Außerdem wurde mir und meinen Kollegen unsere langjährige Berufserfahrung nicht anerkannt. Mir wurde quasi alles aus dem Hundetrainer-Leben gestrichen, was ich bisher gemacht habe. Meine Erfahrungen und jahrelange Praxis zählen plötzlich nichts mehr. Im Klartext sieht das Gesetz also keinen Bestandsschutz vor.

Was wollten Sie mit Ihrer Petition erreichen?

Ganz einfach, dass man meine Praxis, Berufsjahre und die Fortbildungen anerkennt, das war mein Ziel. Ich würde mir auch wünschen, dass die Hundetrainer bei der Form der Prüfung mehr Mitsprache bekommen - nicht nur die Tierärzte.

Nun wurde Ihre Petition vor dem Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz im bayerischen Landtag vorgetragen. Was war das Ergebnis dieser Anhörung?

Der Ausschuss hat die Petition abgelehnt. Dies geschah mit der Begründung, dass "das Tierschutzgesetz keinen Bestandsschutz vorsehe".

Was halten Sie von dieser Entscheidung?

Gar nichts, das ist für mich keine Begründung.

Wer ist aus Ihrer Sicht hauptverantwortlich für die aktuelle Situation?

Das zuständige Ministerium beharrte darauf, dass jeder die Prüfung machen muss, das halten die Verantwortlichen dort für Gleichberechtigung. Aber jeder von uns ist doch seinen eigenen beruflichen Weg gegangen, sodass man nur schwer generalisieren kann. Das Veterinäramt in Ebersberg hingegen ist sehr kulant und lässt mir großen Spielraum. Das Amt muss aber letztlich jene Gesetze ausführen, die von der bayerischen Regierung beschlossen wurden.

Haben Sie schon eine Vorstellung, wie Sie jetzt weiter vorgehen?

Erst einmal warte ich ab, wie sich das Veterinäramt verhält. Als letzte Konsequenz werde ich vor Gericht gehen. Damit wäre ich nicht der einzige, schon viele meiner Kollegen haben bereits eine Klage eingereicht.

Die Prüfung werden Sie nicht mehr ablegen?

Das mache ich schon aus Prinzip nicht mehr. Jetzt muss ich zu Ende führen, was ich angefangen habe.

© SZ vom 12.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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