Drohnen:Im Sturzflug

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Drohnen sind die schwarzen Schafe in der Modellflugszene. Auch im Landkreis haben sie private Gärten überflogen oder Hunde über Felder gehetzt. Seit Oktober gelten schärfere Regeln, das zeigt inzwischen Wirkung

Von Victor Sattler

Zornedings Bürgermeister Piet Mayr (CSU) ist kein ausgewiesener Freund oder Gegner von Drohnen, strengere Regeln, wie sie seit Oktober für die Fluggeräte gelten, befürwortet er aber. Denn in seiner Gemeinde hatte es am Waldrand zwischen Wolfesing und Pöring den ein oder anderen inoffiziellen Drohnenflugplatz gegeben, wo die Hobbypiloten gelegentlich zum Ärgernis für Spaziergänger wurden. Hundehalter berichteten etwa, dass ihre Vierbeiner von tieffliegenden Drohnen gejagt wurden. "Das ist nicht die feine englische Art", sagt Mayr, "deshalb ist es gut so, dass Drohnenbesitzer jetzt stärker in die Pflicht genommen werden." Der Ebersberger Polizeihauptkommissar Gerhard Freudenthaler sieht darin sogar einen gut gemeinten Dienst am Drohnenhalter: Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen war seit 2004 eine Straftat, das Delikt wäre so manchem im Landkreis aber beim Anschalten der Drohnenkamera nicht in den Sinn gekommen. "Da ist eine scheinbare Grauzone für den Betreiber beseitigt worden", lobt Freudenthaler.

Die gab es bis zum 1. Oktober dieses Jahres für Drohnenflieger, die bis dahin gesetzlich noch eine gewisse Narrenfreiheit genossen, wenn sie ihre ferngesteuerten Multikopter in die Lüfte schwangen. Seit zweieinhalb Monaten gilt nun aber eine neue Drohnenverordnung, die Alexander Dobrindt von der CSU als Bundesverkehrsminister auf den Weg brachte. Damit wolle er nicht nur die Sicherheit im Luftraum verbessern, sondern auch die Privatsphäre schützen, so Dobrindt. Ängste und Sorgen wuchsen davor bei jenen unter den Wolken, vor allem aus Misstrauen gegenüber dem Kameraauge, über das viele Drohnen heute verfügen und das eines Tages vor dem eigenen Wohnzimmerfenster surren und die Privatsphäre ausspionieren könnte. Zum Beispiel von neugierigen Nachbarn.

Zurecht nimmt die Poinger Polizei diese Bedenken sehr ernst. Wer eine Drohne über Wohngebieten sichtet, wird um Anruf in der Inspektion gebeten, damit eine Streife den Lenker des unbekannten Flugobjekts ausfindig macht - oder das zumindest versuchen kann. Ganz schön knifflig könnte das werden, sagt der Poinger Dienstgruppenleiter René Dorfmann bei dem Gedanken, denn die Drohnen sind schnell und wendig und so auch sofort wieder abgetaucht. Wer trotzdem dabei erwischt wird, gegen die neue Verordnung zu verstoßen, indem er etwa seine Drohne über sensiblen Arealen - dazu gehören auch Menschenansammlungen, staatliche Behörden oder Naturschutzgebiete - steigen lässt, oder indem er trotz geltender Kennzeichnungspflicht seine Anschrift nicht an der Drohne führt, wird je nach Schwere des Falls für eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat angezeigt. Härter sind jene zu bestrafen, die Drohnen zur Verletzung der Intimsphäre missbrauchen oder den Absturz des Geräts mutwillig in Kauf nehmen. 2016 erregte etwa der Aufprall einer Drohne auf der Scheibe des Drehrestaurants im Münchner Olympiaturm Aufsehen: Aus einer Höhe von 181 Metern über dem Boden wurde die abstürzende Drohne zur potenziell tödlichen Gefahr. Aus diesem Grund könnte es auch sein, dass eine Drohne im Ernstfall zum gesicherten Absturz gebracht werden muss, weil sie auf Angriffsflug geht oder außer Kontrolle gerät. Dafür stünde den Beamten dann die Schusswaffe oder der Polizeihelikopter zur Verfügung.

In Panik geraten soll wegen dieser Ideen aber niemand: Die Überlegungen seien alle noch äußerst rechtstheoretisch, erklärt René Dorfmann, der Einsatz der Pistole gegen eine Drohne wirklich nur Ultima Ratio. "Aber man muss über so etwas nachdenken und es reglementieren, noch bevor es ausufert, sonst ist es zu spät", ist Dorfmann überzeugt. Zu Weihnachten könnte die Zahl der Drohnen im Landkreis Ebersberg schlagartig zunehmen und einen kritischen Wert erreichen, weil es sich dabei um ein so angesagtes Geschenk für Jung und Alt handele, so Dorfmann.

Darin liegt vielleicht auch das Problem der schicken Erfindung: der einfache Zugang, den jeder zu der Technik hat, sei es nun im Elektrofachhandel oder online. Mit dem selbstfahrenden Pkw, wie er in der Zukunft Realität werden könnte, vergleicht deshalb Christoph Bremer, Pressesprecher des Deutschen Modellfliegerverbands (DMFV), die Drohnen: Jeder kann die intuitive Steuerung bedienen, aber nicht jeder sollte es auch tun, solang er die Regeln des Luftraums nicht verinnerlicht hat. Die neue Verordnung hält Bremer deshalb für einen "gangbaren Kompromiss", hat sich der DMFV doch schon vor weit strengeren Regeln gefürchtet und mit der Initiative "Pro Modellflugzeug - Hände weg von meinem Hobby" lautstark gegen "staatliche Repressalien" rebelliert.

Christoph Bremer und der Verband balancieren sowohl die Interessen der klassischen Modellflieger als auch der Drohnenflieger, zweier Gruppen, die nur bedingt vergleichbar oder vereinbar sind, für die Bremer aber beide Verständnis hat: "Beim Modellflugzeug geht es ums reine Fliegen, bei der Drohne um die vielen sinnvollen Anwendungsmöglichkeiten", betont Bremer. Die Paketzustellung sei da noch trivial, vor allem aber in der Medizin und im Minenbau hätte die Technologie ungeahntes Potenzial. Zu oft würden Drohnenflieger verteufelt, aber "unbemerkt bleibt eine Drohne über dem privaten Garten nie, dafür ist sie zu laut", räumt Bremer eine der Bürgersorgen aus, heimlich überwacht werden zu können. "Da geht die Fantasie mit manchen Leuten durch", sagt Bremer. Auch die relative Schadenquote hätte zuletzt abgenommen, bei den meisten Unfällen mit Drohnen handele es sich um reine "Bagatellgeschichten".

Erlaubter Höhenflug: Das Grafinger Jugendorchester drehte im Sommer vor einem Jahr einen Werbefilm für ein Konzert. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Davon will wiederum Ralf Strübel, der Vorsitzende des Modellflugvereins "MFC Red Baron" in Parsdorf, nichts wissen. Hobbypilot Strübel macht seinem Ärger über die Situation der Flieger nun Luft: "Gott sei Dank" gebe es unter den Mitgliedern des MFC keine Drohnenflieger, denn die hätten mit Modellflug nicht bloß gar nichts zutun, sondern brächten ihn dazu auch noch in Verruf. "Viel Schindluder wird damit getrieben", schimpft er. Für Modellflieger Strübel ist der neue Trend deshalb ein rotes Tuch. Denn die Drohnen waren mit ihren Tücken der eigentliche Anlass für die neue Verordnung, verschärft wurden im gleichen Zug aber auch die Auflagen für Modellflugzeuge, praktisch als Kollateral-Reform. Selbst fliegt Strübel schon seit stolzen 43 Jahren Modellflugzeuge, diese Zahl ist mit der neuen Verordnung irrelevant; 26,75 Euro sind stattdessen erforderlich, um den vorgeschriebenen Kenntnisnachweis zu absolvieren und mit sich führen zu können.

"Klar, neue Regeln sind immer erst einmal nervig", meint Christoph Bremer vom DMFV, "trotz all der gesammelten Erfahrung muss man jetzt von einem Tag auf den anderen wieder belegen, dass man weiß, was man da tut." Der Deutsche Modellfliegerverband bemüht sich deshalb, seine Mitglieder zu unterstützen, zum Beispiel, indem er die Nummernschilder vertreibt, durch die alle Drohnen mit einem Gewicht über 250 Gramm nun zu kennzeichnen sind. Ab zwei Kilogramm verlangt die Verordnung einen Kenntnisnachweis vom Drohnenhalter, ab fünf verpflichtet sie zum Einholen einer Erlaubnis, die nur die Landesluftfahrtbehörde erteilen kann. Auch mit Überschreiten einer Höhe von 100 Metern über dem Boden greift die Erlaubnispflicht, ganz unabhängig vom Gewicht. Dabei seien manche Modelle doch erst für das Fliegen jenseits dieser Grenze gedacht, empören sich Drohnen-Freunde im Internet über den scheinbaren Hohn. Die gute Nachricht für die Drohne: Der Ausflug auf den nächstgelegenen Modellflugplatz wird sich jetzt, mit dem Gesetz, noch mehr lohnen als ohnehin schon. Denn dort, in den nach oben unbegrenzten Zonen, wird auch weiterhin dem schönen Höhenflug gefrönt.

Alle Informationen zur neuen Drohnenverordnung und die individuellen Vorschriften finden Interessierte und Betroffene auf www.bmvi.de.

© SZ vom 14.12.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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