Debatte um Leistungskürzung:Hilfreiche harte Hand

Lesezeit: 2 min

Entgegen der Forderungen einiger Politiker in Berlin, will man im Ebersberger Jobcenter die Sanktionen bei Hartz-IV beibehalten. In manchen Fällen seien diese notwendig, ist man bei der Behörde überzeugt

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

In etwa 40 bis 70 Fällen pro Jahr verhängt das Ebersberger Jobcenter Sanktionen. (Foto: Patrick Seeger/dpa)

Die einen halten sie für unverzichtbar, die anderen wollen sie am liebsten sofort abschaffen. In der Debatte über eine mögliche Hartz-IV-Reform steht vor allem die Sanktionsberechtigung der Jobcenter zur Diskussion. Dadurch können Leistungen von Arbeitssuchenden gekürzt werden, wenn diese etwa zu Terminen nicht erscheinen oder Bildungsangebote verweigern. Grüne und Linke fordern ein Ende der Verfahrensweise, in der SPD ist man sich uneins und bei der Bundesagentur für Arbeit würde man an diesem Druckmittel gerne festhalten.

Auch im Landkreis Ebersberg werden immer wieder Arbeitssuchende mit Sanktionen belegt. Laut Hermann Schmidbartl, dem Geschäftsführer des Ebersberger Jobcenters, werde die Maßnahme bei etwa drei bis vier Prozent der Betroffenen angewendet. Das entspreche ungefähr 40 bis 70 Fällen pro Jahr. Die Höhe der Leistungskürzung hängt dabei vom jeweiligen Vergehen ab. Mit zehn Prozent werden etwa versäumte Termine belegt. Wer hingegen Arbeits- oder Bildungsmaßnahmen ohne wichtigen Grund nicht antritt, muss mit einer Kürzung von 30 Prozent rechnen.

Wer arbeitet, hat ebenfalls Pflichten, so der Behödenchef

Besonders häufig werden junge Arbeitslose unter 25 Jahren mit Strafen belegt. Das zeigt sich auch in Ebersberg. "Davon haben wir hier zwar nicht so viele, aber relativ gesehen ist der Anteil der sanktionierten Personen dort am höchsten", sagt Schmidbartl. Der Jobcenter-Chef erklärt sich das in vielen Fällen mit "jugendlichem Ungestüm". Gleichwohl sei gerade bei dieser Gruppe das größte Potenzial da, dem Leben noch die entscheidende Wende zu geben. Und dafür seien Sanktionen oft hilfreich. "Das Jobcenter ist für die Leute ja im Grunde ein Ersatz für den Arbeitgeber. Und dem gegenüber hat man ja auch Pflichten, die erfüllt werden müssen."

Allgemein wird Schmidbartl die Debatte um Sanktionen aber zu heiß gekocht. Diese seien in der täglichen Arbeit eigentlich nur ein Nebenprodukt. "Uns geht es in erster Linie darum, die Menschen wieder auf den Arbeitsmarkt zu bringen." Und da müsse man sich mit den Menschen und ihren Beweggründen beschäftigen. So habe das Jobcenter etwa einen jungen Mann betreut, der laut Schmidbartl einen "sauberen Eindruck" gemacht, sich aber trotzdem nirgends beworben habe. Wie sich herausstellte, war er Analphabet. Hier würden dann Strafen natürlich nichts bringen.

Ein Job sei besser als ein Grundeinkommen, sagt Schmidbartl

Es gibt aber auch andere Fälle. "Manche brauchen einfach Sanktionen", sagt Schmidbartl. Er will diese aber nicht als Strafe verstehen, sondern als Anstoß, das Leben wieder in die richtigen Bahnen zu lenken. Häufig hätten Menschen, bei denen es immer nur abwärts gegangen ist, Angst vor Veränderungen. Und da müsse man eben manchmal ein bisschen nachhelfen. "Einen kleinen Schub geben", wie Schmidbartl sagt.

Der Leiter des Ebersberger Jobcenters ist sich der Verantwortung bewusst, die eine Sanktionsberechtigung mit sich bringt. Eine Behörde, die so eine Möglichkeit habe, müsse sehr gewissenhaft damit umgehen. "Wir müssen Sanktionen gezielt einsetzen und nicht wie ein Sheriff auftreten", so Schmidbartl. Dann würde sich in den meisten Fällen auch die gewünschte Wirkung zeigen.

Von einer Abschaffung der Leistungskürzung hält Schmidbartl deshalb nichts. "Ohne wären wir hilflos und könnten vieles nicht erreichen." Auch die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen sei "grundfalsch". Das eigene Selbstwertgefühl stütze sich zu einem großen Teil auf die Arbeit. Es sei kontraproduktiv, wenn man für sein Geld nichts mehr tun müsste. Statt einem Grundeinkommen würde sich Schmidbartl lieber mehr Ressourcen für die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen wünschen.

© SZ vom 29.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: