Corona-Pandemie im Landkreis Ebersberg:Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 480,9

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Die Zahl der Corona-Infektionen im Landkreis Ebersberg steigt massiv an. Nun gilt die Warnstufe Rot, das bringt einige Einschränkungen

Alarmierende Zahlen fast überall im Landkreis. Vor allem im Süden sieht es düster aus. (Foto: Landratsamt)

Der Kreis Ebersberg zählt zu den Landkreisen mit der höchsten Corona-Infektionsrate in Deutschland. Am Sonntag erreichte er mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 480,9 Platz 27 unter den 294 Landkreisen in der Bundesrepublik. Der bayernweite Durchschnitt von 293,0 wird deutlich überschritten, noch deutlicher der bundesweite Schnitt von 191,5. Nach wie vor ist der Landkreissüden am stärksten betroffen, in Frauenneuharting beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz inzwischen 2976,57. Hier sind innerhalb einer Woche 47 Neuinfektionen gemeldet worden. Nicht sehr viel besser sieht es in Bruck aus, wo die Inzidenz mit 1368,82 errechnet wurde, sowie in Emmering mit einer Inzidenz von 1345,90. Die Gemeinde mit der niedrigsten Inzidenz ist Forstinning, hier beträgt der Wert 178,98.

Das Gesundheitsamt hat keine Erklärung für die Entwicklung

Das Gesundheitsamt hatte Ende der vergangenen Woche keine Erklärung für die alarmierende Entwicklung im Landkreis: "Die genauen Gründe dafür sind uns unklar", hieß es auf Anfrage. Die genauen Infektionsquellen seien bei einem pandemischen Geschehen oft schwer nachzuvollziehen: "Nach unseren Erkenntnissen finden viele Übertragungen im Haushalt und bei Feierlichkeiten statt. Immer dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, besteht ein potenzielles Risiko. In den Schulen wird regelmäßig getestet, hier fallen positive Fälle auch frühzeitig auf. Ob die Infektionsquelle in der Schule liegt, kann nicht sicher belegt werden. Bei einer Häufung von Fällen in einer Klasse geht man davon aus, dass Übertragungen im Klassenverband stattgefunden haben."

Die hohe Inzidenz und die Tatsache, dass in der Kreisklinik Ebersberg kein Intensivbett mehr frei ist, hat nun zur Folge, dass die Krankenhausampel auf Warnstufe Rot gesprungen ist, das zieht einige strengere Regeln nach sich. Es müssen wieder FFP2-Masken genutzt werden, medizinische Masken sind nicht mehr zulässig. Sonderregeln gelten für Schüler und Jugendliche. Zudem gilt 2G für alle Einrichtungen und Veranstaltungen, wo vorher 3G war. Für Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen gibt es Ausnahmen, hier gilt 3G Plus. 3G gilt bei außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie für Bibliotheken und Archive, ebenso für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigte sowie für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben. Hier genügt ein einfacher Schnelltest zweimal pro Woche. Wieder gibt es auch Ausnahmen: Die Regelung für Beschäftigte gilt nicht für den Handel und den ÖPNV.

Die Quarantäne von engen Kontaktpersonen wird verlängert, sie beträgt mindesten zehn Tage. Ein Freitesten nach sieben Tagen ist nicht möglich. in Innenräumen besteht eine generelle Maskenpflicht. Ausgenommen sind Privaträume, außerdem der Platz in der Gastronomie sowie jeder feste Sitz- oder Stehplatz, wenn er zuverlässig den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen festen Plätzen einhält, die nicht mit eigenen Haushaltsangehörigen besetzt sind. Im ÖPNV gilt die Maskenpflicht, auch Schulkinder müssen nach den Ferien erst einmal wieder Masken tragen.

© SZ vom 08.11.2021 / moo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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