Bürgerentscheid:Grafinger sollen über die Dauer des Weihnachtsmarkts abstimmen

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Ein Glas mit dampfendem Glühwein (Symbolfoto). (Foto: dpa)

Die Grafinger Stadtverwaltung empfiehlt dem Ausschuss den Bürgerentscheid. Damit könnte das Stadtratsvotum gekippt werden.

Von Thorsten Rienth, Grafing

Das einst geplante Parkhaus an der Rotter Straße verhinderten die Grafinger per Bürgerentscheid. Bei der Ostumfahrung beendeten sie mit einem solchem eine jahrzehntelange Debatte - und votierten für die neue Trasse. Im Herbst steht nun der dritte Grafinger Bürgerentscheid an: Laut Stadtverwaltung entspricht das vergangene Woche eingereichte Begehren für den längeren Weihnachtsmarkt allen rechtlichen Voraussetzungen. Dem in der nächsten Woche tagenden Ferienausschuss empfiehlt sie deshalb die Annahme des Begehrens.

Damit entscheiden die Grafinger über die Frage, die Stadtrat und Marktplatzunternehmer in den vergangenen Monaten gleichermaßen gespalten hatte: Ob der Weihnachtsmarkt auf der Marktplatzinsel weiterhin knapp drei Wochen stattfinden darf, oder, wie eine 10:8-Stadtratsmehrheit im Mai beschloss, auf zwei Wochen verkürzt wird. Hauptbegründung war dabei, dass der Markt ausgerechnet in der geschäftsträchtigen Vorweihnachtszeit zu viele Parkplätze auf der Marktplatzinsel belege. Das gefährde den Einzelhandel. Betroffen sind neun von 24 Marktplatz-Parkplätzen.

Deshalb geht es bei dem Entscheid auch um mehr als einen um drei oder vier Tage längeren oder kürzeren Weihnachtsmarkt. An dem Ergebnis ließe sich auch ablesen, was für die Grafinger in ihrem Stadtzentrum eine höhere Priorität hat: der Autoverkehr oder die Aufenthaltsqualität.

Die Zustimmung des Innenministeriums vorausgesetzt, soll der Entscheid zur Landtagswahl am 14. Oktober stattfinden. In der Ferienausschusssitzung am Donnerstag, 9. August, soll das Gremium formal über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Dabei habe es, so stellt die Stadtverwaltung in der Beschlussvorlage klar, "eine reine Rechtsentscheidung zu treffen".

Das heißt: Wenn die Formalia für den Entscheid eingehalten sind, muss ihm auch stattgegeben werden. Die Bewertung des Rathauses: "Abschließend ist festzustellen dass das Bürgerbegehren den gesetzlichen Anforderungen (...) entspricht und deshalb zuzulassen ist."

© SZ vom 03.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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