Baywa-Gelände Grafing:Ein bisschen Geld, bitte

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Wenn auf dem ehemaligen Unternehmensgelände Wohneinheiten für 400 Personen entstehen, muss auch die Infrastruktur der Stadt wachsen. (Foto: Christian Endt)

Die Grafinger Stadträte würden den Bauträger des Baywa-Geländes gerne an den Folgekosten beteiligen. Ob sie ihn verpflichten können, ist jedoch fraglich

Von Thorsten Rienth, Grafing

Platz für etwa 400 Grafinger will die Stadt mit neuen Wohnungen auf dem Baywa-Gelände schaffen. Neben dem Bebauungsplan beschäftigt sich der Stadtrat aktuell noch mit der Frage, ob er den Bauträger nicht an Folgekosten - wie beispielsweise für zusätzlich nötige Krippen- und Hortplätze - beteiligen könnte. Nach der Stadtratssitzung am Dienstagabend dürfte Klarheit herrschen.

Denn Bürgermeisterin Angelika Obermayr (Grüne) stellte die Billigung des Bebauungsplanentwurfs nachträglich auf die Tagesordnung eben dieser Sitzung. Die nochmalige Behandlung des Punktes ist nötig, weil der Stadtrat seine Zustimmung in der Februar-Sitzung überraschend verweigerte. Grund war ein von SPD-Stadtrat Ernst Böhm vorangetriebenes Ansinnen, dem das Gremium prompt mehrheitlich zustimmte: Den Bauträger an den Folgekosten zu beteiligen, die das neue Wohngebiet mit sich bringt.

Wer derartiges plant, muss sich bis weit in die Tiefen des Baurechts vorarbeiten. Deshalb lud die Bürgermeisterin die Stadträte kürzlich zu einem informellen Treffen mit Jürgen Busse in den Sitzungssaal. Busse ist Jurist und Spezialist für Bauplanungsrecht. Seine Einschätzung stimmte das Gremium wenig optimistisch. "Als er fertig war, hat ganz schöne Ernüchterung geherrscht", berichtet ein Stadtratsmitglied. Offenbar waren die Stadträte zuvor davon ausgegangen, für Böhms Ansinnen schon irgendwie einen belastbaren Vorschlag zu finden.

Dass sich aus Sicht des Experten eher doch kein solcher findet, scheint zunächst zu überraschen. Unüblich sind Folgelastenbeteiligungen jedenfalls nicht. Als vor einigen Jahren in der Nachbarstadt Ebersberg das Rosenstock-Gelände überbaut wurde, war der Bau des gegenüberliegenden neuen Jugendtreffs etwa Teil des Vertrags. Ließe sich der Baywa-Bauträger also nicht analog am zweiten Grafinger Hort beteiligen, der sich aktuell in Planung befindet?

Dem Vernehmen nach ist das nicht der Fall. So sei es nämlich ein Unterschied, ob ein gänzlich neues Baugebiet geplant würde, oder ein Areal, auf dem bereits Baurecht besteht, einen neuen Bebauungsplan erhält. Denn letzteres ist beim Grafinger Baywa-Gelände der Fall. Dies ist obendrein auch der Grund, weshalb bei der Entscheidung in Grafing durchaus Eile geboten ist. Denn nach dem Verkauf des Geländes hatte der Stadtrat im Mai 2013 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Hintergrund war, die Art der Bebauung mitzugestalten.

Für den Bauträger kam der Schritt einer Veränderungssperre gleich. Die Frist, in der Grafing den Plan billigen muss, endet nach drei Jahren, also im Mai 2017. Ließe Grafing sie verstreichen, könnte der Investor mit dem Bau beginnen. Und zwar im Wesentlichen nach seinem Gutdünken sowie ohne große Rücksicht auf etwaige Vorstellungen der Stadt.

Umso spannender ist es vor diesem Hintergrund, inwieweit der Zeitdruck einem neuerlichen Vorstoß von Stadtrat Böhm entgegensteht. Der hatte vergangene Woche in einem Schreiben an die Bürgermeisterin die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs angeregt. Ein solcher zielt freilich nicht auf finanzielle Entlastungen ab, sondern auf die Optik der Bebauung. Selbst wenn sich mittlerweile für den Vorschlag eine Stadtratsmehrheit finden würde: Die Frage ist, ob sich die Option in der noch verbleibenden Zeit überhaupt umsetzen lässt?

Auch darüber dürfte die öffentliche Sitzung an diesem Dienstag Aufschluss geben. Sie beginnt um 19 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus.

© SZ vom 12.04.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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