Baldham/Zorneding:Holzfäller müssen Geldstrafen zahlen

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Bei dem Eingriff in Baldham wäre beinahe ein Zug entgleist

Zwei Holzfäller aus dem Landkreis Freising sind vom Amtsgericht Ebersberg zu empfindlichen Geldstrafen von je 4500 Euro verurteilt worden. Den beiden Männern war im vergangenen Oktober bei Baumfällarbeiten an der Bahnstrecke in Baldham eine 25 Meter hohe Fichte auf die Schienen gestürzt, kurz darauf wäre dort beinahe ein Zug entgleist. In der Begründung des Richters ist von fahrlässigem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr die Rede. Das Urteil vom 12. Februar hat die Polizei erst jetzt in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Es war der 17. Oktober 2015, als zwei Männer im Alter von 49 und 50 Jahren in einem Waldgrundstück in Baldham Bäume fällten. Nachdem sie bereits mehrere Nutzhölzer umgeschnitten hatten, passierte gegen 14.45 das Unglück: Statt parallel entlang der Gleise umzufallen, drehte sich gegen 14.45 Uhr eine frisch geschlagene Fichte und stürzte auf die Lärmschutzmauer. Dabei durchschlug die Baumkrone die Oberleitung, der Stamm zerbrach und kam in mehreren Teilen auf den Gleisen zum Liegen. Gleichzeitig näherte sich eine S-Bahn der Stelle, wo der Stamm die Gleise kreuzte.

Als der Zugführer der S4 Richtung Geltendorf die Gefahr erkannte, leitete er eine Schnellbremsung ein. Die mit rund 110 Stundenkilometern schnelle S-Bahn kam - wie die Auswertung des "Bahn-Fahrtenschreibers" ergab - erst 399 Meter nach Einleitung der Schnellbremsung zum Stehen und erfasste die Fichte. Das Triebfahrzeug schob den rund 30 cm dicken Stamm jedoch zur Seite und entgleiste nicht. In der S-Bahn wurde bei dem Vorfall niemand verletzt. Bei dem Unfall entstand der Deutschen Bahn lediglich ein Sachschaden von etwa 23 000 Euro.

Die Männer hatten erst kurz vor den Baumfällarbeiten einen eintägigen Motorsägelehrgang besucht und waren dabei auch in die Schnittführung mit der Motorsäge eingewiesen worden. Die beiden Freisinger konnten sich nicht erklären, warum die Fichte nicht wie gewünscht parallel zum Gleis, sondern auf die Schienen stürzte. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 06.04.2016 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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