Aussage gegen Aussage:Faustschläge ins Gesicht

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Ein 31-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht verantworten

Der Angeklagte muss seinem Opfer eine kräftige Ohrfeige versetzt haben. Wie die Staatsanwältin vorliest, fiel der Überfallene rückwärts auf den Boden. Laut Anklageschrift soll der Angeklagte dann auf ihn gesprungen sein, ihn mit seinem Knie auf der Brust fixiert und mit Fäusten auf sein Gesicht eingeschlagen haben. Rechts, links, rechts. 30 Sekunden lang. Das Opfer trug Schädelprellungen davon. Der Vorfall an einem Vormittag Ende August vergangenen Jahres in einer Wohnung im nördlichen Landkreis klingt rabiat. Ob sich das Opfer wehren konnte, ihm jemand zu Hilfe kam - das hat das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Vera Hörauf bislang nicht erörtert.

Der Anklagte, ein 31-jähriger Mann, verkündet gleich zu Beginn der Verhandlung, dass dieser Vorfall wie in der Anklageschrift geschildert, nicht stattgefunden habe. Er stritt alle Vorwürfe ab. Das habe sich jemand ausgedacht, sagt er. Auch einen Grund dafür gibt er auf Nachfrage der Richterin an. Man habe ihn aus der Wohnung haben wollen. Das Opfer hätte sein Zimmer bekommen sollen. So die Version des Angeklagten. Der 31-Jährige hatte wegen vorsätzlicher Körverletzung einen Strafbefehl über 150 Tagessätze zu 40 Euro bekommen und dagegen Einspruch erhoben. Ein Mitbewohner sagt als Zeuge vor Gericht aus, dass der Angeklagte schon vor dem Übergriff sein Opfer immer wieder mal verbal angegangen sei und ihm gedroht habe. Den Übergriff an dem Vormittag im August bestätigt der 38-jährige Zeuge, so wie er in der Anklageschrift steht. "Es waren schon harte Schläge", sagt er. So, als schlage man auf einen Boxsack.

Die Richterin konfrontiert den Zeugen damit, dass der Angeklagte den Vorfall bestreitet. Doch der 38-Jährige bleibt bei seiner belastenden Aussage. Wenn nichts passiert wäre, hätte er ihn auch nicht zusammen mit dem Opfer bei der Polizei angezeigt. Wohl räumt er ein, dass er den Mitbewohner aus seiner Wohnung haben wollte.

Der Angeklagte nimmt den Vorschlag der Richterin nicht an, den Einspruch zurückzunehmen. Es spreche vieles dafür, dass der Vorfall so stattgefunden habe, wandte sich Hörauf an den 31-Jährigen. Es gebe ein Attest von der Kreisklinik Ebersberg zu den Verletzungen des Opfers. Doch der Angeklagte ist von seiner Unschuld überzeugt. Die Verhandlung wird unterbrochen und Mitte März fortgesetzt. Das Opfer, das zwischenzeitlich nach England gezogen ist, wird eingeflogen. Er soll als Zeuge aussagen.

© SZ vom 26.02.2019 / lela - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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