Aus dem Gericht:Poinger muss zwei Jahre hinter Gitter

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Ein Zeitungszusteller wird wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.

Von Andreas Salch

Wegen sexuellen Missbrauchs eines neun Jahre alten Buben hat das Landgericht München II einen 48-jährigen Zeitungszusteller zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte hatte den Schüler im August vergangenen Jahres am Schildkrötenteich in Poing angesprochen und mit zu sich mit nach Hause genommen. Dort spielte er mit dem Kind auf einer Spielekonsole. Beim Abschied küsste und umarmte er es. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft traf sich der Mann mit dem Neunjährigen an insgesamt drei Tagen. Als der Bub seiner Mutter von seinem neuen Freund erzählte und sie ihren Sohn fragte, wie groß sein Freund denn sei, soll der Neunjährige geantwortet haben: "So groß wie Du." Die Mutter ging daraufhin zur Polizei. Der Zeitungszusteller wurde festgenommen.

Der 48-Jährige war zuletzt 2006 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Bei seiner Entlassung aus der Haft wurde er unter Führungsaufsicht gestellt und erhielt die Weisung, Kinder und Jugendliche nicht anzusprechen oder sich alleine mit ihnen zu treffen. Da der Angeklagte gegen diese Vorgaben verstoßen hat, drohte ihm nun neben einer Verurteilung zu einer Haftstrafe auch die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.

Das Gericht sah jedoch von der Anordnung dieser Maßregel ab und begründete dies damit, dass die Übergriffe auf den Buben aus Poing nur "geringgradig" gewesen seien und der Schüler auch nicht darunter leide. Zudem habe der Angeklagte gegenüber dem Kind keine Gewalt angewendet. Ein Sachverständiger war außerdem zu dem Ergebnis gelangt, dass von dem Angeklagten, der in seiner Kindheit selbst Opfer sexuellen Missbrauchs wurde, keine "erheblichen Taten" zu erwarten seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 18.06.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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