Arbeitserlaubnis oder -verbot:Kein Platz für Details

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Das Ausländeramt wird auf Antrag der SPD-Kreistagsfraktion künftig darüber informieren, wie vielen Flüchtlingen eine Arbeitserlaubnis erteilt oder verweigert wurde. Begründungen wird es aber nicht geben: Zu viel Aufwand

Von Theresa Parstorfer, Ebersberg

Eine Arbeitsstelle zu haben, ist wichtig für die Integration geflüchteter Menschen. So steht es im bayerischen Integrationsgesetz. So steht es auch in einem Antrag, den die SPD-Fraktion an den Ebersberger Kreistag gestellt hat. Aus Sicht der SPD-Kreisräte fehlen im Landkreis allerdings Informationen darüber, wann, warum und an wen die Erlaubnis erteilt wurde, eine Arbeit oder eine Ausbildung aufzunehmen. "Aspekte wie die Herkunftsländer der einzelnen Personen sowie die Gründe für die Ablehnung einer Erlaubnis" sollen Teil dieser Erhebung sein, heißt es in dem Antrag. Bianka Poschenrieder (SPD) sagte im zuständigen Sozialausschuss, dass in anderen Landkreisen derartige Informationen routinemäßig vorgelegt würden und dass es Ebersberg und seinem Image als besonders restriktiver Landkreis gut tun würde, etwas mehr Transparenz in diesen Dingen zu schaffen.

Der Kritik schlossen sich zwar nicht alle Ausschussmitglieder an. Das Gremium einigte sich aber darauf, die Anzahl der erteilten sowie versagten Beschäftigungserlaubnisse durch die Bundesagentur für Arbeit nach Herkunftsstaaten, sowie die Anzahl der zustimmungsfreien Beschäftigungen wie Praktika und Ausbildungen rückwirkend zum 1. Januar 2018 in der Herbstsitzung des Kreistages bekanntzugeben. Alles weitere, beispielsweise der individuelle Grund der Ablehnung, wird allerdings auch in Zukunft nicht dokumentiert. Als Grund wurde der zu hohe Verwaltungsaufwand genannt.

Derzeit leben im Landkreis Ebersberg 755 geflüchtete Menschen in insgesamt 34 Asylunterkünften. 72 von ihnen sind unbegleitete Minderjährige, 457 befinden sich in einem noch laufenden Asylverfahren, während es sich bei 280 Personen um sogenannte "Fehlbeleger" handelt. Das heißt, sie sind bereits anerkannte Flüchtlinge, wohnen allerdings noch in einer Unterkunft. Meistens haben sie einen individuellen Mietvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen, da sie noch keine Wohnung gefunden haben. Ebenso schwer wie die Wohnungssuche ist es für viele Geflüchtete, einen Job oder eine Ausbildungsstelle zu erhalten - oder gar erst die Erlaubnis, sich darum zu bemühen.

Der SPD geht es mit dem Antrag unter anderem darum, in Helferkreisen erklären und rechtfertigen zu können, wann eine Arbeitserlaubnis erteilt wird und wann nicht. "Dadurch würde man bestimmt ein bisschen Entspannung in die aufgebrachte Situation bringen", sagte Poschenrieder. Außerdem schaffe eine verlässliche Datengrundlage "Handlungssicherheit" für Asylsuchende und Arbeitgeber gleichermaßen.

Eben diese Informationen zu berücksichtigen und auszuwerten sei allerdings nicht so einfach, sagte die zuständige Juristin im Amt, Friederike Paster. "Das müsste alles händisch eingetragen werden", die benutzte Software sei für derartig kleinteilige Bereiche nicht aufgestellt. "Wir bezweifeln außerdem den Nutzen dieser einzelnen Informationen für die Asylbewerber", ergänzte Sachgebietsleiter Martin Thurnhuber. Aussagekraft hätten derartige Auskünfte nur in einem sehr viel umfassenderen Netz aus Faktoren und Einzelfallentscheidungen, sodass man pauschal nicht sagen könne, wer eine Arbeitserlaubnis bekommt und wer nicht.

Landrat Robert Niedergesäß (CSU) verteidigte das Vorgehen seiner Behörde. Auch stimme es nicht, dass Ebersberg restriktiver als andere Landkreise sei. Man habe es hier aber mit völlig anderen Zahlen als etwa in Freising oder Fürstenfeldbruck zu tun, wo derartige Informationen einfacher festzuhalten seien. Außerdem seien 60 Prozent der anerkannten Flüchtlinge, die beim Jobcenter gemeldet sind, bereits in Arbeit. Das sei ein sehr guter Wert im Vergleich zu anderen Landkreisen im Münchner Umland, sagte Jobcenter-Chef Hermann Schmidbartl.

Allerdings sei nicht zu leugnen, dass vor allem die Vergabe von Praktika und Ausbildungsplätzen strenger gehandhabt wird, als das noch vor zwei Jahren der Fall war. In diesem Punkt habe der Landkreis selbst kaum Spielraum, da die Vorgaben während eines laufenden Asylverfahrens noch zentral durch Weisungen aus dem Bayerischen Innenministeriums geregelt werden. Erst als anerkannter Flüchtling gibt es die Möglichkeit, sich im Jobcenter zu melden.

Vor dieser Stufe oder wenn bereits ein negativer Asylbescheid vorliegt, ist es jedoch kaum mehr möglich, einen Ausbildungsplatz zu erhalten. Denn der Staat geht davon aus, "dass mit dem Absolvieren einer Ausbildung eine stärkere Aufenthaltsverfestigung einhergeht als mit einer schlichten Beschäftigung und daher einer Aufenthaltsbeendigung im Falle einer vollziehbaren Ausreisepflicht entgegen stehen könnte", heißt es in der Erklärung aus dem Landratsamt weiter.

Letztlich wollten sich die Ausschussmitglieder der SPD nicht damit zufrieden geben, dass eine detaillierter Begründung, warum eine Arbeitserlaubnis nicht erteilt wird, nicht möglich sei. Poschenrieder sagte, sie habe das Gefühl, ihre Fraktion würde hier "mit dem Argument zu geringer Rechnerkapazität" abgewiesen. Sie bat darum, "da noch einmal nachzuschauen". Denn an einer zu schwachen Software dürfe eine bessere Informationslage nicht scheitern. "Selbst wenn es eine Exceltabelle ist", sagte sie, so viel Mehraufwand könne das doch nicht sein.

© SZ vom 01.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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