Anzing:Fehlende Genehmigung

Landratsamt stoppt Aushubarbeiten für Möbellager im Schwabener Moos - fünfstellige Strafen sollen verhängt werden

Christoph Giesen

Sie kamen mit Baggern und Lastern nach Anzing. 17 000 Kubikmeter Erde sollten bewegt werden, damit hier im Gewerbegebiet bald das Fundament für eine Lagerhalle des österreichischen Möbelhauses XXXLutz gegossen werden kann. Doch die Bauarbeiten wurden jäh unterbrochen. "Wir haben einen Arbeitsstopp verhängt", sagt Evelyn Schwaiger, Sprecherin des Landratsamtes. "Statt wie vorgesehen den Abraum in Kiesgruben zu entsorgen, wurde die Erde auf den umliegenden Äckern verteilt." Dafür hatte das von XXXLutz beauftragte Dachauer Tiefbauunternehmen Schulz jedoch keine entsprechende Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

Anzing: 17000 Kubikmeter wurden abgetragen und auf umliegenden Äckern verteilt - eine Praxis, gegen die die Untere Naturschutzbehörde Einwände hat.

17000 Kubikmeter wurden abgetragen und auf umliegenden Äckern verteilt - eine Praxis, gegen die die Untere Naturschutzbehörde Einwände hat.

(Foto: Peter Hinz-Rosin)

Das Gesetz sieht vor, dass eine Genehmigung vorliegen muss, wenn auf einer Fläche von mehr als 500 Quadratmetern Aushubarbeiten stattfinden und dabei mehr als 1000 Kubikmeter abgetragen werden. In Anzing wurde das 17-fache an Erde bewegt. Dass das Tiefbauunternehmen die Erde auf den Äckern und Freiflächen der Bauern verteilt, statt sie zu entsorgen, ist nachvollziehbar. Kiesgruben in Oberbayern verlangen bis zu vier Euro pro Kubikmeter Erde. Bei etwa 17000 Kubikmetern entstehen Entsorgungsgebühren in Höhe von bis zu 70 000 Euro - die Transportkosten zur nächsten Kiesgrube noch nicht eingerechnet.

Die Landwirte hingegen nehmen den Aushub gerne und vor allem kostenlos ab. "Aus landwirtschaftlicher Sicht mag die Maßnahme sinnvoll sein. Der mineralische Aushub kann die Erträge der Böden steigern", heißt es im Landratsamt. Trotzdem habe zu keinem Zeitpunkt die Chance auf Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde bestanden. Das Problem: Laut Flächennutzungsplan ist das Schwabener Moos, zu dem auch die Freiflächen der umliegenden Landwirte gehören, als sogenanntes schützenswürdiges Gebiet gekennzeichnet. "Deshalb kommt jetzt auf drei Parteien ein Bußgeldverfahren zu", kündigt Schwaiger an. "Die Strafe wird sich im fünfstelligen Bereich bewegen." Geprüft werden müsse noch, wer die Hauptschuld an der Naturschutzsünde trägt. "Wir müssen untersuchen, ob XXXLutz in der Ausschreibung für die Abraumarbeiten es zur Bedingung gemacht hat, dass die Erde in eine Kiesgruppe gebracht wird." In der Baugenehmigung für das Möbellager ist nämlich klar geregelt, dass der Abraum in einer Kiesgrube entsorgt wird.

Markus Paul, der Geschäftsführer des Dachauer Tiefbauunternehmens, ist sich keiner Schuld bewusst: "Der Landwirt, auf dessen Acker wir den Humus verteilt haben, hätte eine Genehmigung haben müssen und nicht wir. Er hat uns getäuscht." Außerdem dürfe er die abgetragene Erde gar nicht in eine Kiesgrube bringen lassen. "Im Gesetz steht, dass die sogenannte Muttererde geschützt werden muss", argumentiert Paul.

Tiefbauer Paul habe mit seiner Aussage zwar recht, heißt es im Landratsamt, aber nur teilweise. In der Münchner Schotterebene bestünden die oberen zehn bis zwanzig Zentimeter des Bodens aus Humus, doch darunter befinde sich lehmiger Lösboden und Schotter. Während der Humus tatsächlich nicht in der Kiesgruppe landen sollte, hätten Schotter und Lehm nichts im Moos verloren.

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