Amtsgericht:Schlecht bewertet

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Ebersberger wegen Verleumdung verurteilt

Von Andreas Junkmann, Ebersberg

Im Grunde genommen hat der Angeklagte alles richtig gemacht - zumindest im rein psychologischen Sinn. Ärger soll man ja bekanntlich nicht in sich hineinfressen, sondern in irgendeiner Form aufarbeiten. Der Weg, den der 45-jährige Elektroinstallateur dafür gewählt hat, führte ihn allerdings schnurstracks auf die Anklagebank im Ebersberger Amtsgericht. Dort musste er sich wegen Verleumdung verantworten.

Auslöser des Ganzen waren die unregelmäßigen Gehaltszahlungen seines ehemaligen Arbeitgebers. Da es um die finanzielle Situation des Ebersbergers alles andere als rosig bestellt ist, wollte er von seinem Chef den Grund für die ausbleibenden Zahlungen wissen. Der aber schob den schwarzen Peter prompt an einen seiner Kunden weiter. Weil dieser die fälligen Rechnungen nicht zahle, könne er auch kein Gehalt überweisen, so die Begründung. Das war der Punkt, der den Angeklagten wütend machte. "Ich hatte sehr viele Zahlungen zu leisten und Angst, wieder ins Gefängnis zu gehen", sagte er vor Gericht. Die geballte Wut hat sich deshalb auf den Kunden der Elektrofirma entladen, eine Versicherungsvertretung aus dem Landkreis. Und zwar in Form einer Google-Bewertung, die es in sich hatte. Darin bezeichnete er die Versicherungsvermittler als "Betrüger vom Feinsten", die sich weigern würden, für die erhaltenen Leistungen zu bezahlen.

Welche Folgen diese Form der Frustbewältigung für ihn haben könnte, habe er in dem Moment gar nicht bedacht, sagte der Ebersberger. Er handelte sich damit neben der Anklage wegen Verleumdung auch die Kündigung bei seinem Arbeitgeber ein. Beim Gerichtstermin war der Ärger aber längst verflogen. Der 45-Jährige räumte nicht nur die, wie er sagte, "dumme Geschichte" ein, sondern zeigte auch Reue. Er habe aus Verzweiflung gehandelt und es sei einfach "der falsche Weg" gewesen. Die Bewertung hatte er ohnehin wenige Wochen danach wieder gelöscht und vor Gericht nutzte er die Möglichkeit, sich in aller Form bei den Klägern zu entschuldigen.

Das alles kam ihm schließlich im Urteilsspruch durch Richterin Vera Hörauf zu Gute. Auch die Vorsitzende gab zu, dass der Grund für den Onlineeintrag in gewisser Weise sogar nachvollziehbar sei. Dennoch sei das natürlich keine gute Idee gewesen. Entsprechend milde fiel die Strafe mit 70 Tagessätzen zu je 15 Euro aus. Die Staatsanwaltschaft hatte 80 Sätze zu je 20 Euro gefordert. Da der Angeklagte wegen Betäubungsmittel-Handel bereits im Gefängnis saß und derzeit noch auf Bewährung ist, appellierte Hörauf dringend an ihn, sein künftiges Verhalten zu überdenken: "Ich hoffe, dass wir uns hier nicht noch mal treffen, denn sonst wirds nicht mehr so glimpflich für Sie."

© SZ vom 29.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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