Amtsgericht:Partnersuche mit Folgen

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Nach der Trennung von seiner Frau hat sich ein Mann aus Forstinning bei einem Internetportal angemeldet - mit den Kontodaten seiner Ex-Frau.

Wieland Bögel

Es gibt immer Situationen im Leben, wo man sich nach guten Freunden sehnt. Deshalb war es verständlich, dass sich ein Forstinninger nach der Trennung von seiner Frau in einem sozialen Netzwerk anmeldete. Doch weil er dies mit den Kontodaten seiner geschiedenen Frau tat, musste er sich vor dem Amtsgericht wegen Betruges verantworten.

Weil ein Mann aus Forstinning sich mit den Kontodaten seiner geschiedenen Frau in einem Internetportal angemeldet hat, musste er sich vor dem Amtsgericht wegen Betruges verantworten. (Foto: iStockphoto)

Den Sachverhalt, bei der Anmeldung eine falsche Kontonummer verwendet zu haben, bestritt der Angeklagte nicht. Allerdings sei dies nicht in böser oder gar krimineller Absicht geschehen, sondern er habe lediglich die Kontonummern verwechselt. Bei der Anmeldung habe sich auf seinem Rechner ein Popup-Fenster mit kürzlich verwendeten Kontonummern geöffnet, schilderte der Angeklagte. Beim Anklicken müsse er sich in der Zeile vertan haben, so dass statt seiner eigenen Kontonummer diejenige seiner Ex-Frau eingegeben wurde.

Der Anwalt des Beklagten beschuldigte die Verflossene seines Mandanten, dass es überhaupt zu dem Prozess gekommen sei. Anstatt ihren Ex-Mann über das Missverständnis zu informieren, habe sie die Überweisung rückgängig machen lassen und sofort Anzeige erstattet. Der Angeklagte habe erst nach einem Anruf der Gesetzeshüter von dem Versehen erfahren und daraufhin sofort den fälligen Betrag an den Internetdienstleister überwiesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte gewisse Zweifel an der Aussage des Beklagten. Dieser hatte auf Nachfrage zwar bestätigt, seine Kontonummer auswendig zu wissen. Trotzdem versicherte er, ihm sei der Fehler bei der Anmeldung nicht aufgefallen. Genau könne er den Fehler auch nicht mehr nachvollziehen, da er inzwischen einen neuen Rechner mit einem anderen Betriebssystem benutze. Auch die Frage der Staatsanwältin ob der Betreiber des Partnerportals die Mitgliedschaft nicht per E-Mail bestätigt habe, und ob ihm dabei die falschen Angaben nicht hätten auffallen müssen, beantwortete der Angeklagte eher ausweichend.

"Im Moment kann ich mich zu einem Freispruch nicht durchringen", brachte Richterin Susanne Strubl ihre Skepsis zum Ausdruck. Aufgrund der im Prozess angesprochenen technischen Details sah sie sich aber auch außerstande, den Angeklagten zu verurteilen. Deshalb unterbrach Strubl das Verfahren und ordnete eine Nachermittlung von Staatsanwaltschaft und Polizei an. Bis zur nächsten Sitzung sollen sie klären, ob es möglich ist, zufällig eine falsche Kontonummer zu verwenden.

© SZ vom 06.11.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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