Amtsgericht:Letzte Chance

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Bewährungsstrafe für gewalttätigen Ehemann

Von Wieland Bögel, Ebersberg

Drohungen, Beleidigungen, Schläge und Tritte sogar ins Gesicht. All das musste eine heute 26-Jährige im Laufe der kurzen Ehe mit ihrem gleichaltrigen Mann erleben. Mehr als zwei Jahre hielt sie diese Beziehung aus, dann wurde es ihr offenbar zu viel und sie zeigte ihren gewalttätigen Partner bei der Polizei an. Dieser musste sich nun vor dem Ebersberger Amtsgericht verantworten.

Für die Justiz ist der 26-Jährige kein Unbekannter, insgesamt sieben Mal ist der junge Mann bereits vorbestraft, fast immer geht es dabei um Gewalt. Das erste Mal stand er mit 15 vor Gericht wegen Körperverletzung, "Höhepunkt" war eine Verurteilung wegen Raubes, da war er gerade 18, das Gericht schickte ihn damals für mehr als zwei Jahre ins Gefängnis. Was ihn aber nicht sonderlich beeindruckte, 2015 wurde er erneut wegen Körperverletzung verurteilt, diesmal zu einer Bewährungsstrafe.

Was den nun Angeklagten aber nicht abhielt, die Frau, die er im Jahr seiner letzten Verurteilung geheiratet hatte, zu misshandeln. Mindestens fünf schwere Vorfälle habe es seit 2016 gegeben, so der Staatsanwalt, die ersten beiden ereigneten sich, als das Paar noch in Nürnberg lebte. Damals soll der Angeklagte seiner schwangeren Frau in den Bauch geboxt haben - zum Glück ohne Folgen für den gemeinsamen Sohn. Einige Wochen später habe der 26-Jährige seine Frau zunächst gewürgt, als sie per Telefon Hilfe holen wollte, soll er ihr dieses weggenommen und sie damit geschlagen haben. Zudem habe er ihr gedroht, sie umzubringen, sollte sie ihn anzeigen.

Auch nach dem Umzug der beiden in den westlichen Landkreis Ebersberg blieb der Ehemann gewalttätig: So soll er den Kopf seiner Frau gegen die Wand geschlagen haben, ein andermal soll er ihr gegen die Nase getreten haben. Auch gewürgt, beleidigt und bedroht habe er seine Frau so die Anklage, außerdem sei er im Besitz einer illegalen Waffe, eines nicht zugelassenen Elektroschockers, gewesen.

Über seinen Anwalt räumte der Angeklagte sämtliche Vorwürfe ein. Lediglich der Tritt ins Gesicht sei ein Versehen gewesen, sagte er, seine Frau habe ihn während eines Streits aufs Bett geschubst, beim Aufspringen habe er sie mit dem Fuß im Gesicht erwischt. Dass es aber oft Streit zwischen den beiden gab und er dabei die Beherrschung verloren habe, gab der 26-Jährige zu. Grund für seine Ausraster seien seine damaligen Drogenprobleme gewesen. Aber auch wegen gegenseitiger Eifersucht und der oft angespannten Finanzlage habe sich das Paar gestritten.

Sein Mandant wolle diese Probleme aber angehen, versicherte der Advokat. Er legte dem Gericht eine Bescheinigung einer Therapieeinrichtung vor, in der der Angeklagte seit drei Monaten untergebracht ist. Laut Bericht der Therapeuten macht der junge Mann gute Fortschritte, sowohl was die Abstinenz angeht, wie auch seine Selbstbeherrschung. Was die Ex-Frau des Angeklagten vor Gericht bestätigte: Das Verhältnis der beiden sei "aktuell gut", er habe auch Kontakt zum gemeinsamen Sohn, so die 26-Jährige. Lediglich mit der Familie des früheren Ehemannes gebe es gelegentlich Probleme, "aber mit ihm geht es OK".

Daran, dass es so bleibt, wolle er auch arbeiten, versicherte der Angeklagte. Nach der Trennung habe er einen Drogen-Rückfall erlitten, doch der Absturz hatte offenbar etwas Gutes: Er habe erkannt "dass ich mein Leben so nicht mehr leben will", sagte er, stattdessen wolle er sich um seinen Sohn kümmern und ein gutes Vorbild sein. Er bewerbe sich darum auch schon um eine neue Anstellung für die Zeit nach der Therapie, so der derzeit arbeitslose Monteur.

Eine Entwicklung die auf das Gericht durchaus Eindruck machte. "Der Angeklagte hat sich sehr bemüht", lobte der Staatsanwalt, weshalb man noch einmal eine Bewährungsstrafe verhängen sollte. Diese beantragte auch der Verteidiger. Dem folgte Richterin Vera Hörauf und verurteilte den 26-Jährigen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Sie machte aber auch klar, dass das die letzte Chance für den jungen Mann ist. Denn angesichts seiner Vorstrafen und der Vielzahl der Taten "könnte man darüber nachdenken, dass man Sie einsperrt". Was beim nächsten Mal auch ganz sicher passieren wird, schärfte die Richterin dem Angeklagten ein: "Die rote Linie ist eigentlich schon überschritten."

Als Auflage verhängte die Richterin, dass der junge Mann regelmäßig Drogentests machen und seine Therapie abschließen sowie 50 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten muss. Der 26-Jährige nahm das Urteil sofort an.

© SZ vom 07.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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