Amtsgericht Ebersberg:Teures Ticket

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Notorischer Schwarzfahrer muss 3600 Euro Strafe zahlen

Von Matthias Reinelt, Ebersberg

Wer sich den Fahrkartenkauf spart, spart dadurch nicht unbedingt Geld. Dies musste nun ein 32-Jähriger erfahren, der mehrmals ohne Ticket erwischt worden war. Für die Summe, die er als Geldstrafe zahlen muss, hätte er mehr als 300 mal nach Wasserburg und wieder zurück nach Ebersberg fahren können.

Bei der Verhandlung im Amtsgericht gab er sofort zu, im August und November des vergangenen Jahres ohne gültigen Fahrausweis unterwegs gewesen zu sein. Zur Tatzeit hätte er sich in einer schwierigen Lebensphase befunden, private Sorgen gehabt und sei zudem pleite gewesen. "Mir tut es unglaublich leid, aber das macht es jetzt auch nicht besser" - und nicht neuer: Der 32-Jährige ist nämlich schon öfter beim Schwarzfahren erwischt worden. Zweimal wurde er dafür zu Geldstrafen zu 40 und 90 Tagessätzen verurteilt. Dass er kurze Zeit nach seiner zweiten Verurteilung gleich wieder ohne Ticket in der Bahn erwischt wurde, befand Richterin Vera Hörauf als "sehr unschön". Es scheint, als habe der Angeklagte nichts aus seinen Fehlern gelernt. "Mir fehlen selbst die Worte dazu", entgegnete er. Mittlerweile habe er aber einen neuen Job in München und würde "immer brav" mit gültiger Fahrkarte - die er dem Gericht auch vorzeigte - zur Arbeit fahren.

Wenn jemand schon zu zwei Geldstrafen wegen des gleichen Vergehens verurteil wurde, sieht das Gericht für den nächsten Fall eigentlich eine Gefängnisstrafe vor. Davon sah Richterin Hörauf allerdings noch einmal ab. Sie glaube ihm, dass er sich gebessert habe, außerdem habe er sich sehr einsichtig gezeigt. Die Staatsanwaltschaft hielt dem Angeklagten zugute, dass er "sehr viel Reue" gezeigt habe. Nicht für ihn spreche dagegen die hohe Rückfallgeschwindigkeit, also dass er zum wiederholten Male und knapp nacheinander wieder schwarz gefahren sei. Sie forderte eine Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro. So lautete dann auch das Urteil von Richterin Hörauf. "Sie haben noch ein letztes Mal richtig Glück gehabt. Das war haarscharf", sagte die Richterin zum Angeklagten. Die zwei Fahrten, bei denen er erwischt worden war, hätten übrigens 11,60 Euro gekostet.

© SZ vom 11.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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