Abschreckung für die Täter:Jugendarbeit nur mit Führungszeugnis

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Wer in Ebersberg mit Kindern zu tun hat, muss in Zukunft ein erweitertes Zeugnis vorlegen, in dem auch geringe Strafen auftauchen

Michael Haas

Wer im Landkreis mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchte, muss in Zukunft - mit wenigen Ausnahmen - ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das hat der Jugendhilfeausschuss des Kreistages in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Viele Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe waren dazu ohnehin bereits verpflichtet. Die neue Regelung betrifft nun aber auch Ehrenamtliche in Vereinen und Verbänden. So sollen Kinder vor einschlägig vorbestraften Aufsichtspersonen geschützt und Missbrauchsfälle verhindert werden.

Kreisjugendpflegerin Kerstin Meyer geht nicht davon aus, dass die neue Forderung bei den Vereinen auf große Widerstände stoßen wird: "Das ist ja für sie auch eine Absicherung, dass sie wissen: Da ist alles in Ordnung mit unseren Ehrenamtlichen", erklärt sie. Im Zuge der Gesetzesänderung hatte es im vergangenen Jahr bundesweit Proteste gegeben. Datenschützer sahen einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre, da bei der Vorlage des Führungszeugnisses nicht nur einschlägige sondern sämtliche Vorstrafen des Ehrenamtlichen offenkundig würden. Zudem würden Ehrenamtliche unter Generalverdacht gestellt, hieß es damals.

Das erweiterte Führungszeugnis existiert erst seit dem Jahr 2010. Anders als im gewöhnlichen Führungszeugnis werden in der erweiterten Variante sämtliche Straftaten, die in einem sexuellen Kontext stehen oder mit Kindern zu tun haben, aufgeführt - auch solche, die nur zu einer niedrigen Strafe geführt haben. Zudem werden Straftaten erst wesentlich später daraus gelöscht. Vorlegen muss dieses erweiterte Führungszeugnis künftig jeder, der während seiner ehrenamtlichen Tätigkeit ein Vertrauensverhältnis zu Kindern oder Jugendlichen aufbaut. Das gilt beispielsweise für Trainer bei Sportvereinen oder Betreuer in der kirchlichen Jugendarbeit. Die jeweiligen Verbände und Vereine verpflichten sich gegenüber dem Jugendamt, sich alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis der Ehrenamtlichen vorlegen zu lassen. Sollte darin eine einschlägige Straftat aufgeführt sein, darf der Ehrenamtliche nicht respektive nicht mehr weiter eingesetzt werden.

In einigen Ausnahmefällen können die Vereine allerdings auch auf eine Einsichtnahme in das Führungszeugnis verzichten, etwa wenn zwischen Kind und Ehrenamtlichem nur ein geringer Altersunterschied besteht oder der Kontakt nur kurzzeitig - beispielsweise bei einer Wochenendfreizeit - stattfindet. In diesen Fällen wird davon ausgegangen, dass sich zwischen dem Kind oder Jugendlichen und dem Ehrenamtlichen kein Vertrauensverhältnis bilden kann, das die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nötig machen würde.

Bereits seit einer Änderung Anfang 2012 schreibt das Kinder- und Jugendhilfegesetz die Überprüfung von Vorstrafen vor, in vielen Landkreisen erfolgt die Umsetzung dennoch erst jetzt, weil das Gesetz ungenau formuliert ist. "Es war zunächst unklar, wie es ausgedeutet wird", erklärt Kreisjugendpflegerin Kerstin Meyer. Der Bayerische Jugendring habe schließlich eine Mustervereinbarung zwischen den Jugendämtern und den Trägern der Jugendarbeit erarbeitet, auf der auch die künftig in Ebersberg verwendete basiert.

Nach der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses wird das Jugendamt nun zunächst solche Vereinbarungen über die Vorlagepflicht von erweiterten Führungszeugnissen mit den Gemeinden, dem Kreisjugendring und der Katholischen Jugendstelle schließen. "Dann werden wir das sukzessive auf jeden Verein, jeden Verband und jede Gruppe erweitern", sagt Meyer. Zudem sollen Zuschussanträge ab sofort nur noch bewilligt werden, wenn der beantragende Verein bereits eine Vereinbarung mit dem Jugendamt geschlossen hat. Bis alle Ehrenamtlichen im Landkreis von der neuen Regelung betroffen sind, wird es also noch einige Zeit dauern. "Wenn ein Verein sich absichern möchte, kann er die Führungszeugnisse aber auch jetzt schon einsammeln", sagt Meyer.

© SZ vom 03.05.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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